Verband 06. 12. 2020

9. Verbandstag am 12.12.20 (17): Anträge (Nr. 3 bis 5)

Am 12.12.20 soll ab 09.30 Uhr der 9. Verbandstag des Thüringer Fußball-Verbandes (TFV) stattfinden. Tagungsstätte ist der Congress Center - Carl Zeiss Saal, Messe Erfurt, Gothaer Straße 34. Dazu haben die 99 Delegierten fristgemäß die Unterlagen in einer 300 Seiten umfassenden Broschüre, zu der auch die Verbandschronik gehört, erhalten.

Ab heute blicken wir auf die zur Abstimmung vorliegenden Anträge.

Heute: Anträge zur Änderung der Satzung

Wie damit zu verfahren ist, bestimmt die Satzung des Verbandes im § 24 (1) bis (9). Hier zur Erinnerung wichtige Punkte zur Verfahrensweise:

„§ 24 Sachanträge zum Verbandstag und Abstimmungen

(1) Sachanträge zum Verbandstag können eingebracht werden:

  • vom Vorstand des TFV
  • von den Ausschüssen auf Landesebene
  • • von den KFA.

(2) Anträge der Vereine sind an den Vorsitzenden des KFA zu richten und müssen ihm vor Eröffnung des Kreisfußballtages zugegangen sein. Die Anträge können nur dann an den Verbandstag weitergeleitet werden, wenn sie auf den Kreisfußballtagen angenommen worden sind.

(3) Anträge müssen spätestens acht Wochen vor dem Verbandstag bei der TFV-Geschäftsstelle schriftlich vorliegen (mehr siehe TFV-Satzung):

Den 99 Delegierten wird die gesamte Satzung mit allen Änderungsvorschlägen präsentiert. Von besonderer Bedeutung ist der neu gefasste § 19. Danach sollen künftig neben dem Verbandstag auf Landesebene der Vorstand und das Präsidium Organe sein. In der Begründung dafür heißt es: „Die bisherigen Organe werden neu strukturiert. Das erweiterte Präsidium wird aufgelöst. Die Mitglieder werden direkt in den Vorstand zugeordnet. Der Ehrenpräsident ist laut § 12 beratend im Vorstand tätig… .“

Im Anhang finden Sie den Vorschlag zur neuen Satzung, wobei die Änderungen farblich gekennzeichnet sind.

Wird fortgesetzt

Hartmut Gerlach