Amtliche Bekanntmachungen 16. 09. 2016

Bildungsfreistellungsgesetz gilt auch für die Aus- und Fortbildung

Das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport hat die Lehrgänge der Aus- und Fortbildung des Thüringer Fußball-Verbandes (TFV) als offizielle Bildungsveranstaltungen anerkannt. Das ist für alle Interessenten einer Trainerausbildung sehr erfreulich, da sie nun nach dem Bildungsfreistellungsgesetz (ThürBfG) bis zu fünf Tagen/ Jahr zusätzlichen Bildungsurlaub beantragen können.

Das vom Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport empfohlene Antragsformular findet man unten bzw. im Downloadbereich.

Hartmut Gerlach