Sportgericht 23. 10. 2020

Einspruch in der Verbandsliga der Frauen hatte Erfolg

Das Sportgericht des Thüringer Fußball-Verbandes (TFV) hat im schriftlichen Einzelrichterverfahren gemäß § 21 der Rechts- und Verfahrensordnung (RuVO) über den Einspruch des FSV 1986 Bad Langensalza vom 29.09.20. gegen die Wertung des Punktspiels der Verbandsliga Frauen, Staffel West, vom 27.09.2020, FSV 1986 Bad Langensalza - SG SV Einheit 1896 Breitenbach, entschieden:

  • Dem Einspruch des Antragstellers wird stattgegeben.
  • Gemäß § 33 (4) der RuVO des TFV sind die vom Antragsteller gezahlten Gebühren durch den TFV zu erstatten.
  • Gemäß § 43 (3) der RuVO wird das Punktspiel der Verbandsliga der Frauen, Staffel West gegen die Mannschaft des vom Antrag Betroffenen mit 0:2 Toren und 0 Punkten als verloren gewertet und für die Mannschaft des Antragstellers mit 2:0 Toren und 3 Punkten als gewonnen gewertet.

Hartmut Gerlach