Sportgericht 17. 12. 2018

Eintracht Sondershausen nach Sportgerichtsurteil nun auf Platz 6

Nach dem Urteil des Sportgerichts des Thüringer Fußball-Verbandes (TFV) - das liegt uns seit dem 16.12.18 vor -  das abgebrochene Spiel (17.11.18) in der Thüringenliga zwischen Eintracht Sondershausen und Glücksbrunn Schweina mit drei Punkten und 2:0 Toren für die Eintracht als gewonnen zu werten, hat Sondershausen einen tüchtigen Sprung in der Tabelle gemacht. Der BSV verbessert sich von Platz 10 auf 6. Schweina bleibt Vorletzter

Die Tabelle wurde bereits von Thüringenliga-Staffelleiter Sven Wenzel, dem Vorsitzenden des Verbandsspielausschusses, entsprechend aktualisiert.

In der mündlichen Verhandlung begründete das Sportgericht sein Urteil mit § 43 (7) der Rechts- und Verfahrensordnung sowie § 8 Ziffer 13 der Spielordnung des TFV. Weiter heißt es wörtlich: „Das Spiel war zu werten, da das Spiel nach langer verletzungsbedingten Unterbrechung nach Aussage des Schiedsrichters fortgesetzt werden sollte. Die SG Glücksbrunn Schweina wollte dieses Spiel nicht mehr fortsetzen. Da eine Mannschaft nach § 8 Ziffer 13 der Spielordnung des TFV nicht zu einem Spielabbruch berechtigt ist, war das Spiel entsprechend zu werten.

Eine nach § 43 (7) der Rechts- und Verfahrensordnung des TFV mögliche Geldstrafe wurde wegen den unstrittigen und schwerwiegenden Umständen der Spielunterbrechung nicht erhoben.

Gemäß § 28 Absatz 3 der Rechts- und Verfahrensordnung des TFV können ausführliche Begründung und Rechtsmittelbelehrung unterbleiben, da beide Parteien auf Rechtsmittel verzichteten. Das Urteil ist somit rechtskräftig.“

Hartmut Gerlach