16. 06. 2020

Empfehlungen zur Umsetzung eines Infektionsschutzkonzeptes

Mit der ab 13. Juni 2020 gültigen Verordnung zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 darf in Thüringen wieder mehr praxisnaher Vereinssport angeboten und getrieben werden – an der frischen Luft sowie in Sportstätten.

Erlaubt sind nun auch wieder Trainingsspiele (mit Kontakt), wobei wir hier empfehlen, diese in festen Gruppen durchzuführen und auf ein Minimum zu reduzieren. Voraussetzung dafür ist weiterhin, dass ein Infektionsschutzkonzept vorliegt sowie für jede Sportanlage vorgehalten und berücksichtigt wird.

Zum Anfertigen eines solchen Infektionsschutzkonzeptes und wie der Trainings- und Sportbetrieb wieder aufgenommen werden kann, geben wir und der Landessportbund mit den nachfolgenden Dateien Empfehlungen, die der Unterstützung und Orientierung dienen.