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15. 10. 2024

Flutlicht-Umrüstung: Bund streicht Fördermöglichkeit zum 1. November 2024

Liebe Sportfreunde,
wir möchten Sie dringend über eine kurzfristige Änderung bei der staatlichen Förderung für die Umrüstung von Flutlichtanlagen auf LED-Technik informieren, die bereits ab dem 01. November 2024 in Kraft tritt.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz erhöht die Bagatellgrenze (Mindestfördersumme) für Förderantrage von 5.000 Euro auf 10.000 Euro, wodurch die Förderung iHv. 25% für viele Sportvereine wegfällt.

Um weiterhin von der bisherigen Förderregelung profitieren zu können, muss Ihr Antrag bis zum 31. Oktober 2024 bei der ZUG eingegangen sein.

Was können Sie jetzt tun?

Nehmen Sie mit uns kurzfristig Kontakt auf:
Mail: info@hudson-gmbh.de
Tel.: 09621 914 83 20

Zudem bieten wir Ihnen kostenlose, 20-minütige Webinare für weitere Informationen:

Einfach auf den gewünschten Termin klicken und anmelden.

Wichtig:
Die Zeit ist knapp. Gerne möchten wir Sie darauf hinweisen, dass die Antragsstellung keine Verpflichtung zur Umrüstung ist. Sie gehen als Verein kein Risiko ein, bewahren sich aber bis zur finalen Entscheidung die Chance auf eine Förderung von 25% – zusätzlich zur Landessportförderung.
Unser Team unterstützt Sie gerne für eine schnelle Antragsstellung und steht Ihnen auch für sonstige Rückfragen jederzeit zur Verfügung.

Zögern Sie nicht und sichern sich noch jetzt die staatliche Förderung iHv. 25%!

Sportliche Grüßen,
Ihr Team HUDSON

Den Artikel zur Förderänderung finden Sie HIER.