Sportgericht 24. 11. 2020

Geldstrafe nach Schiedsrichterbeleidigung und fehlendem Platzordnungsdienst in der C-Junioren Verbandsliga

Das Sportgericht des Thüringer Fußball-Verbandes (TFV)  hat wegen Beleidigung des Schiedsrichters nach Spielschluss des Begegnung der C-Junioren Verbandsliga FSV Wacker 90 Nordhausen gegen den SSV 07 Schlotheim (01.11.20) durch Zuschauer sowie fehlendem Platzordnungsdienst ein schriftliches Einzelrichterverfahren durchgeführt. Im Ergebnis wurde so entschieden

Der FSV Wacker 90 Nordhausen e.V. wird wegen Verstoßes gegen den § 9 Ziffern 1, 2 und 4 der Spielordnung des TFV gemäß § 40 Absatz 1, Buchstabe b, in Verbindung mit § 43 Absatz 9 der Rechts- und Verfahrensordnung (RuVO) zu einer Geldstrafe verurteilt.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Hartmut Gerlach