Hinweise Corona 30. 12. 2021

Infektionsschutzverordnung ab 28. Dezember verschärft: keine Änderungen für den Sport

Für den Jahreswechsel gilt in Thüringen eine aktualisierte Infektionsschutz-Verordnung, angepasst an die Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz vom 21. Dezember. Die Verordnung tritt am 28. Dezember 2021 in Kraft und gilt bis einschließlich 24. Januar 2022. Ein Großteil der bestehenden Regeln wurde verlängert, für den Sport gibt es keine Änderungen.

Die allgemeinen Vorgaben für den organisierten Sport bleiben damit unverändert, da diese in der KiJuSSp-VO und einer zugehörigen Allgemeinverfügung des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport geregelt sind, welche nicht verändert wurden. Beinhaltet sind hier die Maßnahmen für den Wettkampfbetrieb ohne Zuschauer sowie die Vorgaben für den Breiten- und Leistungssport.

Da für den Umgang mit Zuschauern bei Sportwettkämpfen (darunter fällt auch die Elternbegleitung bei Kindersportwettkämpfen) die jeweils gültige Sonderverordnung des Gesundheitsministerium gilt, sind Zuschauer bis zum 24. Januar weiterhin bei Sportveranstaltungen untersagt (§ 29). 

Neuerungen im Überblick:

  • Anpassung der 2G Plus-Regelung: Für Bereiche mit 2G Plus-Zugangsbeschränkungen entfällt ab dem 15. Tag nach einer Auffrischungsimpfung die Verpflichtung zum Nachweis eines negativen Testergebnisses.
  • Einschränkungen bei privaten Treffen: Sobald eine ungeimpfte Person an dem Treffen teilnimmt, gelten für alle Personen (auch Geimpfte/Genesene) die folgenden Kontaktbeschränkungen: Ein Haushalt plus maximal zwei Personen aus einem weiteren Haushalt.
  • Wenn sich ausschließlich Geimpfte und Genesene treffen, sind private Zusammenkünfte von bis zu zehn Personen gestattet.
  • Ausnahmen gelten für Kinder bis zwölf Jahre und Personen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können.
  • Einschränkungen zum Jahreswechsel: Der Verkauf von Feuerwerk ist bundesweit verboten. Die Organisation von Silvester-Veranstaltungen und das Abbrennen von Pyrotechnik sind im öffentlichen Raum untersagt.
  • Untersagung von Zuschauer/innen bei Sportveranstaltungen
  • Schärfere Regeln für Hotspot-Regionen (Inzidenz über 1.000 oder über 1.500)

Quelle: Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie (TMASGF)/Landessportbund Thüringen( LSB)

F.d.R. Hartmut Gerlach