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Für den Jahreswechsel gilt in Thüringen eine aktualisierte Infektionsschutz-Verordnung, angepasst an die Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz vom 21. Dezember. Die Verordnung tritt am 28. Dezember 2021 in Kraft und gilt bis einschließlich 24. Januar 2022. Ein Großteil der bestehenden Regeln wurde verlängert, für den Sport gibt es keine Änderungen.
Die allgemeinen Vorgaben für den organisierten Sport bleiben damit unverändert, da diese in der KiJuSSp-VO und einer zugehörigen Allgemeinverfügung des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport geregelt sind, welche nicht verändert wurden. Beinhaltet sind hier die Maßnahmen für den Wettkampfbetrieb ohne Zuschauer sowie die Vorgaben für den Breiten- und Leistungssport.
Da für den Umgang mit Zuschauern bei Sportwettkämpfen (darunter fällt auch die Elternbegleitung bei Kindersportwettkämpfen) die jeweils gültige Sonderverordnung des Gesundheitsministerium gilt, sind Zuschauer bis zum 24. Januar weiterhin bei Sportveranstaltungen untersagt (§ 29).
Neuerungen im Überblick:
Quelle: Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie (TMASGF)/Landessportbund Thüringen( LSB)
F.d.R. Hartmut Gerlach
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