Spielbetrieb 30. 01. 2023

Informationen des TFV-Spielausschusses an die Vereine (I)

Wie wir heute miteilten, hat der Spielausschuss des Thüringer Fußball-Verbandes (TFV) über Verschiedenes informiert (siehe Anhang). Wir schauen auf die wichtigsten Hinweise:

Heute: Spielrecht und Feldverweise in Freundschaftsspielen (I)

Da zurzeit ja viele Mannschaften Freundschaftsspiele bestreiten, hat der Spielausschuss des TFV dazu noch einmal die Regeln verdeutlicht:

Spielrecht in Freundschaftsspielen

  • wie bereits bei den Sommer-Staffeltagungen informiert, werden wir ab der nun laufenden Winterpause noch konsequenter die Spielordnung des TFV anwenden.
  • bei Freundschaftsspielen (auch "Testspielen") sind nur Spieler spielberechtigt, welche für den Verein auch ein Spielrecht im Männerbereich haben, vorzeitiges Spielrecht von Juniorenspielern hat vorzuliegen,
  • Test- / Gastspieler können entsprechend der Spielordnung des TFV § 5 Ziffer 1 (7) nur dann eingesetzt werden, wenn diese durch die TFV-Passstelle bestätigt sind.
  • Verstöße ziehen Verfahren beim Sportgericht nach sich

Feldverweise in Freundschaftsspielen

  • entsprechend der Spielordnung des TFV § 26 und 30 sind die Vereine verpflichtet, Feldverweise in Freundschaftsspielen (besonders im Falle von Auswärtsspielen in anderen Landesverbänden) dem jeweiligen Staffelleiter innerhalb von drei Tagen anzuzeigen

Wird fortgesetzt

Hartmut Gerlach