Spielbetrieb 01. 02. 2023

Informationen des TFV-Spielausschusses an die Vereine (III)

Wie wir miteilten, hat der Spielausschuss des Thüringer Fußball-Verbandes (TFV) über Verschiedenes informiert (siehe Anhang). Wir schauen auf die wichtigsten Hinweise:

Heute: Mannschaftsmeldungen/Rückzüge/Nichtaufstieg (III)

Die Erläuterungen dazu:

  • Die Mannschaften, die im NOFV spielen, müssen bis zum 03.03.23 um 15 Uhr ihre Zulassung für die kommende Saison beim NOFV beantragen. Dies trifft auch auf die Vereine der Thüringenliga zu, welche das Aufstiegsrecht wahrnehmen wollen. Alle Thüringenligisten haben die Unterlagen bereits erhalten. Bitte unbedingt beachten, dass der Termin eine Ausschlussfrist ist.
  • Der TFV-Spielausschuss ist über die Einreichung der Zulassungsunterlagen beim NOFV durch Thüringenligisten kurz schriftlich zu informieren.
  • Mannschaften / Vereine, welche in der kommenden Saison ihr Aufstiegsrecht in eine höhere Liga des TFV nicht wahrnehmen wollen oder einen freiwilligen Abstieg in eine untere Spielklasse planen, haben dies entsprechend der Spielordnung des TFV § 14 bzw. 19 bis zum 30.04.23 schriftlich beim TFV-Spielausschuss zu erklären.
  • Die Mannschaftsmeldung zur neuen Saison innerhalb des TFV erfolgt im DFBnet zum 31.05.23 ohne Berücksichtigung der Ligazugehörigkeit. Es gelten die Auf- und Abstiegsregelungen der jeweiligen Ligen.

Wird fortgesetzt

Hartmut Gerlach