Sportgericht 06. 12. 2022

Lange Sperre und Geldstrafe in der Landesklasse 2

In der Sportrechtssache Tätlichkeit gegen einen Gegenspieler im Spiel der Landesklasse Staffel 2, SG SV Empor Walschleben gegen die SpG SG An der Lache Erfurt, am 12.11.2022, durch einen Erfurter Spieler hat das Sportgericht des Thüringer Fußball-Verbandes (TFV) im schriftlichen Einzelrichterverfahren nach § 21 der Rechts- und Verfahrensordnung (RuVO) des TFV entschieden:

Der Betroffene wird gemäß § 42 Abs. 4 lit. (f) der RuVO des TFV zu einer Sperre von
7 (sieben) Pflichtspielen und zu einer Geldstrafe verurteilt. Für das Einsetzen der Sperre wird Sofortvollzug angeordnet.

In der Begründung heißt es unter anderem: „Von der Möglichkeit, zum Sachverhalt schriftliche Stellung zu nehmen, machten weder der Spieler noch die SG An der Lache Erfurt e.V. trotz Hinweises in der Verfahrenseröffnung vom 19.11.2022 Gebrauch, so dass das Sportgericht davon ausgehen muss, dass der Sachverhalt wie im Schiedsrichterbericht beschrieben voll umfänglich zutrifft.“

Hartmut Gerlach