Sportgericht 18. 01. 2019

Mündliche Verhandlungen nach Spielabbruch und besonderen Vorkommnissen in der D-Junioren-Verbandsliga

In zwei getrennten mündlichen Verhandlungen hat sich das Sportgericht des Thüringer Fußball-Verbandes (TFV) mit dem „Spielabbruch und besonderen Vorkommnissen" im Spiel der D-Junioren-Verbandsliga, Staffel 3, vom 24.11.18 zwischen der SG SpG Helba und dem 1. FC Sonneberg beschäftigt.

Danach ergingen in den Verfahren diese Urteile, wobei sich die Höhe der Geldstrafen für die Trainer deutlich unterscheiden.

Das Spiel wird entsprechend § 43 (7) Rechts- und Verfahrensordnung des Thüringer Fußball-Verbandes e.V. (RuVO) sowie § 8 Ziffer 13 Spielordnung des TFV mit 2:0 Toren und 3 (drei) Punkten für die SG SpG Helba als gewonnen und mit 0:2 Toren für den 1.FC Sonneberg 04 als verloren gewertet.

Der 1. FC Sonneberg 2004 e.V. wird wegen „schuldhaftes Herbeiführen eines Spielabbruches“ und „unsportliches Verhalten“ eines Offiziellen entsprechend §§ 43 (7) und 43 (16) RuVO zu einer Geldstrafe verurteilt.

Zum Spiel Nr. 650367071 der D-Junioren Verbandsliga, 1.FC Sonneberg 04 gegen SG SpG Helba wird der 1. FC Sonneberg 2004 e.V. zu einer kostenpflichtigen Spielbeobachtung beauflagt, die durch den Jugendausschuss des TFV durchzuführen ist.

Die SG Helba e.V. wird wegen „Vernachlässigung der Platzordnung (fehlender Ordnungsdienst)“ und „unsportliches Verhalten“ eines Offiziellen entsprechend §§ 43 (9) und 43 (16) RuVO zu einer Geldstrafe verurteilt.

Beide Vereine haben jeweils die Verfahrenskosten zu tragen. Die Urteile sind rechtskräftig.

Hartmut Gerlach