Hinweise Corona 01. 04. 2021

Neue Thüringer Verordnung lässt nur kontaktfreien Individualsport zu

Die Ministerin für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie sowie der Minister für Bildung, Jugend und Sport haben eine Verordnung im Zusammenhang mit der Covid-19 Pandemie erlassen, die vom 01.04.21 bis zum 24.04.21 gilt.

Wir haben natürlich insbesondere auf den Sport geschaut und dies in der so bezeichneten Thüringer Verordnung gefunden:

„Thüringer Verordnung zur Regelung infektionsschutzrechtlicher Maßnahmen und schrittweisen weiteren Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS CoV 2 (Thüringer SARS CoV 2 Infektionsschutz Maßnahmenverordnung ThürSARS  CoV 2 IfS Maßn V0 )

Vom 31. März 2021“

Der Link für den vollständigen Text:

www.tmasgff.de/fileadmin/user_upload/Gesundheit/COVID-19/Verordnung/202103312_ThuerSARS-CoV-2-IfS-MassnVO.pdf

Hartmut Gerlach