Sportgericht 19. 11. 2018

Sechs Spieltage Sperre und eine Geldstrafe für Thüringenliga-Spieler

Nach einem Strafantrag des Staffelleiters der Thüringenliga, Sven Wenzel, wurde das Sportgericht des Thüringer Fußball-Verbandes (TFV) im Falle eines Feldverweises eines Spielers vom VfL Meiningen 04 tätig. Es traf ein Urteil im schriftlichen Einzelrichterverfahren.

Danach wird der Meiniger Spieler gemäß § 42 (4) e) der Rechts- und Verfahrensordnung (RuVO) des TFV wegen einer Tätlichkeit gegen einen Gegenspieler im Thüringenligaspiel gegen den SV 1879 Ehrenhain zur einer Sperre von sechs Pflichtspielen verurteilt. Er muss außerdem eine Geldstrafe zahlen. Darüber hinaus darf er sich während der Sperre auch nicht im Innenraum aufhalten.

Hartmut Gerlach