Sportgericht 18. 09. 2023

Sperre und Geldstrafe für Funktionär

Das Sportgericht des Thüringer Fußball-Verbandes (TFV) hat im schriftlichen Einzelrichterverfahren nach § 21 der Rechts- und Verfahrensordnung (RuVO) des TFV für Recht erkannt:

Der Betroffene, ein Funktionär des VSV Wacker 90 Nordhausen, wird wegen grob unsportlichem sowie beleidigendem Verhalten gegenüber dem Schiedsrichter gemäß § 42 Absatz 4 b) und e) der RuVO des TFV zu einer Spielsperre von vier Pflichtspielen verurteilt. Er ist bis zum Ablauf dieser Sperre für jeglichen Pflichtspielbetrieb sämtlicher Mannschaften seines jeweiligen Vereins gesperrt.

Gemäß § 42 Absatz 4 b) und e) RuVO TFV wird dem Betroffenen eine Geldstrafe in Höhe von 130,00 € auferlegt. Mit Hinweis auf § 37 RuVO TFV haftet für die fristgerechte Zahlung neben diesem auch der Verein FSV Wacker 90 Nordhausen e.V. .

Hartmut Gerlach