Verbandsgericht 26. 05. 2018

Spielsperre in der Thüringenliga um einen Tag reduziert

Das Verbandsgericht des Thüringer Fußball-Verbandes (TFV) hat nach der Berufung des FSV Wacker 03 Gotha gegen ein Urteil des Sportgerichts zur Sperre und Geldstrafe für einen Spieler der Thüringenligamannschaft eine mündliche Verhandlung durchgeführt. Danach erging dieses Urteil:

„Unter Abänderung des Urteils des Sportgerichts des Thüringer Fußball-Verbandes vom 17.04.2018 wir d der  Spieler vom  FSV Wacker 03 Gotha  wegen  eines  groben Foulspiels gegenüber dem Spieler der gegnerischen Mannschaft beim Punktspiel Nr. 123 der Thüringenliga zwischen dem  FC Eisenach und dem FSV Wacker 03 Gotha zu einer Pflichtspielsperre von fünf Spieltagen verurteilt.“

Im Gegensatz zum TFV-Sportgericht, das sechs Spieltage Sperre und eine Geldstrafe verhängt hatte, bewertete das Verbandsgericht das Foul, das zum Feldverweis für den Gothaer führte, nicht als rohes Spiel, sondern als grob unsportliches Foulspiel. Es folgte damit dem Antrag des FSV Wacker 03, der vier Spieltage Sperre und eine geringere Geldstrafe gefordert hatte, nur teilweise.

Hartmut Gerlach