Sportgericht 22. 10. 2020

Spielsperre und Geldstrafe nach Feldverweis in der Thüringenliga

Das Sportgericht des Thüringer Fußball-Verbandes (TFV) hat in der Sportrechtssache Widerspruch des FSV Schleiz gegen die Strafanordnung des Staffelleiters bezüglich der Verhängung einer Spielsperre und einer Geldstrafe gegen einen Spieler wegen eines Feldverweises im Punktspiel der Thüringenliga FSV 1996 Preußen Bad Langensalza – FSV Schleiz im schriftlichen Einzelrichterverfahren nach § 21 der Rechts- und Verfahrensordnung (RuVO) des TFV entschieden:

1. Der Widerspruch des FSV Schleiz e.V. wird zurückgewiesen.

2. Der Spieler wird gemäß § 42 (4) h) der Rechts- und Verfahrensordnung (RuVO) des TFV für die nächsten 3 (drei) zur Austragung kommenden Pflichtspiele dieser Mannschaft gesperrt und unter Mithaftung seines Vereins zu einer Geldstrafe verurteilt. Er ist während dieser Zeit auch für alle anderen Mannschaften seines jeweiligen Vereins gesperrt (§ 22 Abs. 3 TFV-Spielordnung).

3. Der FSV Schleiz hat die Kosten des Verfahrens nach § 35 Absatz 5 der Rechts- und Verfahrensordnung des TFV  zu tragen.3.

Hartmut Gerlach