Sportgericht 24. 04. 2018

Spielsperre und Geldstrafe nach rohem Spiel in der Thüringenliga

In einem schriftlichen Einzelrichterurteil traf das Sportgericht des Thüringer Fußball-Verbandes (TFV) nach einem schriftlichen Verfahren ein Urteil gegen einen Thüringenligaspieler vom FSV Wacker 03 Gotha. Der wird gemäß § 42 (4) (j) der Rechts- und Verfahrensordnung (RuVO) des Thüringer Fußball-Verbandes (TFV) wegen rohem Spiel in der Partie FC Eisenach - FSV Wacker 03 Gotha am 02.04.18  mit einer Sperre von sechs Pflichtspielen und einer Geldstrafe belegt.

Zum Feldverweis lagen dem Sportgericht Stellungnahmen des Vereins und des Spielers vor. In der drei Seiten umfassenden Begründung zum Urteil heißt es unter anderem: … „Letztlich und dies ist vorliegend bei den voneinander abweichenden Aussagen des Schiedsrichters und des Vereins bzw. des Spielers entscheidend, kommt für die Bewertung der Tatvorwürfe der Sachverhaltsdarstellung des Schiedsrichters eine besondere Bedeutung zu. Danach sind die Aussagen des Schiedsrichters als vornehmlich maßgebend anzusehen und mit besonderer Wertigkeit der Urteilsfindung zugrunde zu legen. Dies entspricht üblicher und gesicherter Sportrechtssprechung im DFB. … Die in der RuVO des TFV vorgegebene Vorschrift sieht eine Regel-Spielsperre von bis zu acht Spielen und /oder Geldstrafe von bis zu 350 Euro bei Feldverweisen wegen roher Spielweise … vor.

Nach Abwägung aller Gesichtspunkte unter Bewertung der vorliegenden Fakten spricht das Sportgericht eine Sperre kombiniert mit einer Geldstrafe im noch mittleren Strafrahmen… aus.“

Hartmut Gerlach