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In zwei getrennten Verfahren beschäftigte sich das Sportgericht heute Nachmittag (03.09.21) in Erfurt mit den Wechselfehlern im Landespokal der 1. Hauptrunde am 07.08.21 zwischen Chemie Kahla und Thüringen Weida (1:2). Beide Mannschaften hatten in der Begegnung am 07.08.21 zu oft gewechselt (Kahla zwei Mal, Weida: ein Mal)
Nach einer 40-minütigen Verhandlung, bei der auch Zeugen gehört wurden, zog sich das Sportgericht für eine knappe halbe Stunde zur Beratung zurück. Dann verkündete Bernd Kruse, der Vorsitzende des Gremiums, das Urteil:
Im Fall Chemie Kahla wurde so entschieden:
Für Thüringen Weida lautete das Urteil so:
In einer kurzen Begründung erklärte Kruse, dass das Gericht festgestellt habe, dass durch die Einwechslungen beide Vereine gegen die Durchführungsbestimmungen für den Landespokalwettbewerb 21/22 des TFV verstoßen haben. Es hätten damit Spieler mitgewirkt, die für dieses Spiel nicht spielberechtigt waren. Der Vorsitzende wörtlich: „Damit ergibt sich für das Sportgericht nur eine Rechtsfolge, die in § 43 (3) der Rechts- und Verfahrensordnung (RuVO) des TFV geregelt ist. Eine Spielwertung ist vorzunehmen. Das Sportgericht hat keinen Ermessensspielraum. Doch es verzichtet aufgrund der Gesamtsituation auf die Verhängung von Geldstrafen.“
Das Urteil wurde von beiden Vereinen nicht angenommen, sodass sie vor dem Verbandsgericht in Berufung gehen werden.
Im Ergebnis des Urteils setzte Sven Wenzel, der Staffelleiter für den Landespokal, nach dem Ende der Verhandlung die für Samstag geplante Landespokal-Partie zwischen der SG FC Thüringen Weida und dem FC Einheit Rudolstadt zunächst ab. Ob sie noch zur Austragung kommt, entscheidet das Verbandsgericht.
Hartmut Gerlach
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