Thüringen Pokal 14. 05. 2021

Sportliche Lösung für den Thüringen Pokal favorisiert

In einer 80-minütigen Videokonferenz, an der nicht alle der 32 noch im Landespokalwettbewerb befindlichen Vereine teilnahmen, besprach der Spielausschuss des Thüringer Fußball-Verbandes (TFV) am Freitagabend (14.05.21) die weitere Fortführung des Landespokals nach dem Urteil des TFV-Sportgerichts mit den Teilnehmern. Die virtuelle Zusammenkunft wurde von Bertram Schreiber, Vizepräsident Spielbetrieb und Recht, geleitet und dauerte knapp 80 Minuten.

Nachdem Schreiber zunächst kurz die Situation im Pokal nach dem Sportgerichtsurteil kennzeichnete, stellte Joachim Zeng, Leiter Spielbetrieb in der Geschäftsstelle, die wichtigsten Auflagen des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) für den Teilnehmer an der 1. Hauptrunde des DFB-Pokals vor. Das Dokument des Dachverbandes umfasst immerhin 81 Seiten.

Danach präsentierte Bertram Schreiber die beiden Varianten für den Wettbewerb. Die erste sieht einen freiwilligen Verzicht der Vereine vor, die dann 2.000 Euro Brutto erhalten würden. Bedingung ist, dass ein TFV-Vertreter im DFB-Pokal dabei ist. Die zweite beinhaltet, abhängig von  der Anzahl der Mannschaften, die spielen wollen, eine Mischung aus Ansetzungen und Losen in drei Runden – Viertel - (18.06.21) und Halbfinale (23.06.21) sowie das  Endspiel. Dabei würden die Paarungen für die Runde ausgelost und die Mannschaften, die „zuviel“ sind, scheiden aus.

Als Termin für das Finale ist der 26. oder 27. Juni ins Auge gefasst.

Der zweite Vorschlag fand offensichtlich keine Mehrheit, auch wenn sich an der Diskussion nur zehn Vereine, davon einer aus technischen Gründen im Chat, beteiligten. Vielmehr folgten einige Redner dem Vorschlag der Regionalligisten, den Pokal spielerisch zu lösen und dafür alle fünf Runden – 3. Hauptrunde (ab 16. oder 18.06.21) sowie das Achtel-, Viertel- und Halbfinale und das Finale – auszutragen. Sollten, so der Gedanke, weniger Mannschaften teilnehmen, könnten eventuell die Mittwochsspieltage, die dann notwendig wären, wegfallen.

Die Austragung der Partien ist natürlich abhängig von der Zustimmung der Behörden, wobei, das betonten sowohl Schreiber als auch Zeng, die derzeitige Verfügungslage aufgrund von COVID 19 in Thüringen bis zum 3. Juni gilt.

Der Spielausschuss wird die Ergebnisse der Videokonferenz in seinen Unterlagen, die den Vereinen in zwei bis drei Tagen zugehen sollen, berücksichtigen und entsprechende Fragen stellen. Die müssen schriftlich und mit Unterschrift beantwortet werden. Dazu soll Zeit bis nach Pfingsten sein. Dann weiß der Verband, wie viele Mannschaften weiter im Landespokal spielen wollen.

Hartmut Gerlach