Verband 10. 06. 2020

TFV im Kontakt mit dem LSB über die Folgen der Verordnung der Landesregierung vom 9. Juni

Das Kabinett hat am 09. Juni 2020 die Thüringer Verordnung zur Neuordnung der erforderlichen Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 sowie zur Verbesserung der infektionsschutzrechtlichen Handlungsmöglichkeiten erlassen.

Thüringer Verordnung zur Neuordnung der erforderlichen Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2

Mit der Veröffentlichung im Internet und in den Medien wird das Inkrafttreten der Thüringer Verordnung über grundlegende Infektionsschutzregeln zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 (Thüringer SARS-CoV-2-Infektionsschutz-Grundverordnung -ThürSARS-CoV-2-IfS-GrundVO-) zum 13. Juni 2020 und der Änderung der Thüringer Verordnung zur Regelung von Zuständigkeiten und zur Übertragung von Ermächtigungen nach dem Infektionsschutzgesetz zum 11. Juni 2020 gewährleistet.

Den vollständigen Wortlaut der Verordnung findet man unter

https://corona.thueringen.de/behoerden/ausgewaehlte-verordnungen#c15825

Wie uns Thomas Münzberg, der Geschäftsführer des Thüringer Fußball-Verbandes (TFV) sagte, sei man mit dem Landessportbund (LSB) Thüringen in Gesprächen darüber, welche Folgen die Verordnung vom 09.06.90 für den Fußball in Thüringen habe.

Hartmut Gerlach