Vorstand 27. 03. 2021

TFV leitet Schritte zum Abbruch der Saison 2020/21 ein – Vorstand entscheidet am 19. April

Der Vizepräsident des Thüringer Fußball-Verbandes (TFV) für Spielbetrieb und Recht, Bertram Schreiber, teilt in einer Information mit:

„Die getroffenen politischen Entscheidungen im Zusammenhang mit der Corona - Pandemie sowie die Verlängerung des Lockdowns bis zum 18.04.2021 veranlassten die spielleitenden Ausschüsse des TFV eine aktuelle Situationseinschätzung durchzuführen. Dabei kam man übereinstimmend zu dem Ergebnis, dass es nunmehr unmöglich ist, eine sportliche Beendigung der laufenden Spielzeit unter Berücksichtigung der erforderlichen Öffnungsschritte und einer ausreichenden Vorbereitungszeit zu realisieren.

In Abstimmung mit dem Vizepräsidenten des TFV für Spielbetrieb und Recht werden die für einen Abbruch der Saison notwendigen Schritte eingeleitet. Die jeweiligen Ausschüsse erarbeiten die Entscheidungen für die jeweiligen Bereiche (Frauen, Männer und Jugend) in den Sitzungen der zuständigen Gremien. Dabei werden auch die Ergebnisse der durchgeführten Umfrage berücksichtigt, an der sich die Mannschaften der Thüringenliga und der Landesklasse beteiligen konnten. Die Sitzungen der Ausschüsse finden in den nächsten Tagen statt.

Die von ihnen getroffenen Beschlussvorlagen soll der Vorstand des TFV auf seiner Sitzung am 19.04.2021 bestätigen. Votiert der Verbandsvorstand dafür, wird die Saison 2020/21 in allen Spiel- und Altersklassen von den Kreisklassen bis zur Thüringenliga abgebrochen.

Favorisiert wird dabei ein Abbruch der Saison ohne Auf- und Absteiger, wobei für einen Aufstieg in überregionale Spielklassen (Oberliga) auch Ausnahmeregelungen vorstellbar sind.

Auch zum noch laufenden Landespokalwettbewerb sollen Vorschläge, wie dieser sportlich beendet werden kann, erarbeitet werden, Der TFV verfolgt dabei das Ziel, unter allen Umständen einen Teilnehmer für den DFB-Pokal zu stellen.

Die Entscheidung über eine mögliche Weiterführung/Beendigung der Kreispokalwettbewerbe treffen die Kreis-Fußballausschüsse (KFA) in eigener Zuständigkeit.“

Hartmut Gerlach