Sportgericht 04. 05. 2021

TFV-Sportgericht kippt Vorstandsbeschluss zur Veränderung des Pokalmodus der Männer auf Landesebene

Das Sportgericht des Thüringer Fußball-Verbandes (TFV) hat heute unter Leitung von Bernd Kruse, Vorsitzender des Gremiums, eine mündliche Verhandlung wegen der Beschwerden des FC Rot-Weiß Erfurt und des FC An der Fahner Höhe gegen den Beschluss des TFV-Vorstandes vom 19.04.21 zur Veränderung des Modus des Thüringen Pokals 2020/21 durchgeführt. Daran nahmen von Seiten der Beschwerdeführer und auch vom Verband jeweils zwei Vertreter teil.

Im Ergebnis der Verhandlung verkündete Bernd Kruse nach eineinhalb Stunden Verhandlung, die durch eine Lüftungspause von 15 Minuten unterbrochen wurde, das Urteil. Kruse sagte wörtlich:

„1. Es wird unter Abweisung der Anträge im Übrigen festgestellt, dass der Beschluss des Vorstandes des Thüringer Fußball-Verbandes vom 19.04.21 nichtig ist und gegenüber den Antragsstellern keine Wirkung entfaltet und aufgrund seiner Nichtigkeit auch auf alle von diesem Beschluss Betroffenen keine Wirkung entfaltet, unabhängig davon, ob von ihnen Rechtsmittel eingelegt worden sind oder nicht.

2. Der Betroffene (TFV – H.G.) wird beauftragt, eine andere und die zur Sache mitgeteilten Rechtsaufassungen des Sportgerichts zur Fortführung bzw. für den Fall der Notwendigkeit zur Beendigung des Wettbewerbes um den Thüringenpokal der Männer der Spielzeit 2020/21 zu berücksichtigen und zur Feststellung eines Vertreters des Thüringer Fußball-Verbandes am DFB-Vereinspokal der Männer für die Spielzeit 21/22 unter Wahrung sämtlicher einzuhaltender Fristen zu treffen, wobei dieser Vertreter aus dem noch im Wettbewerb befindlichen 32 Mannschaften zu ermitteln ist.

3. Der Betroffene hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Die Gebühren sind den Antragsstellern zu erstatten.“

Der Sportgerichtsvorsitzende sagte kurz zur Begründung: „Im Gegensatz zur letzten Saison gibt es keine Rechtsgrundlage für den Vorstandsbeschluss, weil in § 13 der Spielordnung nur für das Spieljahr 19/20 eine solche Rechtsgrundlage gegeben ist. Für das Sportgericht liegt ferner ein Verstoß des Gleichbehandlungsgrundsatzes und des Fair Play vor. Eine ausführliche Begründung erfolgt im schriftlichen Urteil."

Das will der Verband abwarten, sagte Udo Penßler Beyer, der Präsident des TFV, um dann eine Entscheidung über eine mögliche Berufung oder nicht zu treffen Der FC Rot-Weiß Erfurt und der FC An der Fahner Höhe nahmen das Urteil an.

Wie der TFV das Urteil sieht, sagte der TFV-Präsident im Anschluss gegenüber den Medien, die vor dem Haus des Sports in Erfurt warteten. Darauf gehen wir am frühen Mittwochmorgen ein.

Hartmut Gerlach