Sportgericht 11. 12. 2018

Unzureichender Ordnungsdienst in der 11teamsports Landesklasse 3 hat Konsequenzen

Das Sportgericht des Thüringer Fußball - Verbandes (TFV) hat in der Sportrechtssache: „Unzureichender Ordnungsdienst im Spiel der 11teamsports Landesklasse, Staffel 3, am 17.11.2018, FV Inselsberg Brotterode gegen SV Wacker 04 Bad Salzungen im schriftlichen Einzelrichterverfahren so geurteilt:

Der FV Inselsberg Brotterode e.V. wird wegen Verstoß gegen den § 9 Ziffer 1, 2 und 4 der Spielordnung (SpO) des Thüringer Fußball-Verbandes (TFV) in Anwendung des § 40 Absatz 1 Buchstabe b und entsprechend § 43 Absatz 9 der Rechts – und Verfahrensordnung des TFV(RuVO) zu einer Geldstrafe verurteilt.

Das Sportgericht verfügt gegen den Verein FV Inselsberg Brotterode e.V. zwei (2) kostenpflichtige Spielbeobachtungen bei Heimspielen durch den Spielausschuss des TFV. Die Kosten hierfür hat der FV Inselsberg Brotterode e.V. zu tragen.

Hartmut Gerlach