Sportgericht 11. 10. 2019

Urteil in der 11teamsports Landesklasse, Staffel 2

Gegenstand eines schriftlichen Einzelrichterverfahrens des Sportgerichts des Thüringer Fußball-Verbnades (TFV) war unlängst der Feldverweis für einen Spieler von der SG An der Lache Erfurt wegen eines Kopfstoßes gegen einen Gegenspieler im Spiel 11teamsports Landesklasse, Staffel 2, am 15.09.2019, SV GW Siemerode - SpG SG An der Lache Erfurt. Dabei wurde so entschieden:

Der Spieler der SG An der Lache Erfurt wird entsprechend § 42 (4) Buchstabe a der Rechts – und Verfahrensordnung (RuVO) des TFV wegen unsportlichen Verhaltens zu einer Sperre von 3 (drei) Pflichtspielen und zusätzlich zu einer Geldstrafe verurteilt.

Während der Zeit der Sperre ist er für alle Spiele (Pflicht-, Freundschafts- und Hallenspiele) der 11teamsports Landesklassemannschaft und alle anderen Mannschaften seines Vereins gesperrt.

Hartmut Gerlach