Sportgericht 17. 09. 2019

Urteil in der 11teamsports Landeklasse 1 wegen Nichtnutzung des Livetickers „fussball.de“

Das Sportgericht des Thüringer Fußball-Verbandes (TFV) hat den Widerspruch der SG Traktor Teichel gegen die Strafanordnung des Spielausschusses des TFV, der den Verein wegen der Nichtnutzung des Livetickers „fussball.de“ bei der 11teamsports Landesklasse-Begegnung, Staffel 1, Traktor Teichel - Chemie Kahla, sanktionierte, in einem schriftlichen Einzelrichterverfahren behandelt. Es entschied so:

Gemäß der Rechts- und Verfahrensordnung des TFV § 43 (11) wird die SG Traktor Teichel wegen Verstoßes gegen die Technischen Richtlinien des TFV, Punkt 16 (siehe TFV-Infoheft 2019/20, Seite 43), mit einer Geldstrafe belegt. Zudem hat der Verein die Verfahrenskosten zu tragen.

Hartmut Gerlach