Verbandsgericht 13. 11. 2018

Verbandsgericht urteilt in zwei Fällen der Nichterfüllung des Schiedsrichtersolls

Das Verbandsgericht des Thüringer Fußball-Verbandes (TFV) hat in zwei Fällen der Nichterfüllung des Schiedsrichtersolls ohne mündliche Verhandlung entschieden.

Im Urteil Nr. 08-2018/19 hat es der Berufung der SG Eintracht 62 Obernissa gegen das Urteil des Sportgerichts des Kreis-Fußballausschusses (KFA) Mittelthüringen wegen Nichterfüllung des Schiedsrichtersolls im zweiten Jahr stattgegeben.

Obernissa verweist darauf, dass ein Unparteisicher unerwartet verstorben sei. Das Verbandsgericht kam zwar zur Überzeugung, dass die SG Eintracht einen Unterbestand von einem Schiedsrichter hat, stellt aber gleichzeitig fest, dass in außergewöhnlichen Fällen eine Anrechung auf das Schiedsrichtersoll des Vereins einmalig für das Folgejahr unabhängig von § 6 Absatz 2 der Schiedsrichterordnung genannten Voraussetzungen erfolgen kann.

In einem anderen Fall (Urteil Nr. 09-2018/19) klagte der FSV 1968 Behringen gegen ein Urteil des KFA Westthüringen wegen der Nichtbereitstellung der erforderlichen Anzahl von Schiedsrichtern im dritten Jahr.

Das Verbandsgericht verwarf die Berufung des Vereins als unzulässig. In der Begründung heißt es, dass die erforderliche Berufungsgebühr in Höhe von 100 Euro nicht eingezahlt wurde, sondern nur einen Betrag von 50 Euro.

Hartmut Gerlach