Vorstand 13. 05. 2020

„Verordnung zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus“ erlaubt mehr Vereinssport

Der Landessportbund (LSB) Thüringen hat heute (13.05.20) um 15.50 Uhr einen Newsletter verschickt. An dieser Stelle ein Auszug daraus, der sich mit der „Verordnung zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus“ vom 13.05.20 beschäftigt.

Thüringer Sportvereine dürfen eingeschränkt öffnen

Mit der ab Mittwoch, 13. Mai 2020, gültigen Verordnung zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus darf in Thüringen wieder mehr Vereinssport angeboten und getrieben werden – an der frischen Luft sowie in Sportstätten. Damit ist ein nächster Schritt zur Wiederaufnahme des Trainingsbetriebs möglich - stets unter strengster Beachtung der gültigen Abstandsregeln und Hygienevorschriften.

 

Der LSB Thüringen bewertet dieses positive Signal als wichtige Etappe für die rund 365.500 Mitglieder und der damit verbundenen schrittweisen Rückkehr der 3.384 Thüringer Sportvereine – auch wenn zahlreiche Auflagen umsetzt werden müssen und es im Vorfeld einer intensiven Absprache und individuellen Zustimmung der Verantwortlichen in den Landkreisen und Kommunen für den Sportbetrieb (Trägern der Sportstätte) bedarf. Der LSB hatte sich intensiv für die schrittweise Wiederaufnahme des Vereinssports und die Zulassung weiterer Öffnungsschritte in Abstimmung mit dem für Sport zuständigen Thüringer Ministerium bei der Landesregierung eingesetzt.

Sportminister Helmut Holter begrüßt die Lockerung ebenfalls: „Wir haben es alle gemeinsam geschafft, die Infektionskurve deutlich abzuflachen. Nun können wir wieder den Sport als gesunderhaltenden und für viele Thüringerinnen und Thüringer wichtigen Lebensinhalt Schritt für Schritt in den Mittelpunkt rücken. Sportvereine können ab Mittwoch wieder unter gewissen Vorgaben im Freien und auch Indoor trainieren und sich auch sonst um ihre Sportstätten kümmern und ihrem Vereinsleben nachkommen.“

Die wichtigsten Punkte zur Wiederaufnahme des Sportbetriebes in Thüringen im Überblick (§12 Absatz 4:

Ab 13. Mai 2020 ist der Sport- und Trainingsbetrieb im Breiten-, Gesundheits-, Reha- sowie Leistungssport einschließlich der Spezialschulen für den Sport auf und in allen privaten und öffentlichen Sport- und Freizeitanlagen formell durch das Land Thüringen erlaubt. 

  • Lehrgänge für die Aus- und Fortbildung, Arbeitseinsätze auf oder in Sportanlagen sowie Vereins- und Verbandsversammlungen sind wieder möglich.
  • Der Sport- und Trainingsbetrieb erfolgt insbesondere bei Kampf- und Mannschaftssportarten kontaktfrei und ohne Wettkampfsimulationen und -spiele.
  • Wettkämpfe und ähnliche Sportveranstaltungen (mit Zuschauern/ Publikum) sind zunächst nicht gestattet.
  • Ab 1. Juni 2020 ist unter anderem die Öffnung von Fitnessstudios sowie Schwimmbädern (keine Hallenbäder). Nähere Informationen folgen, sobald weitere Entscheidungen gefallen sind.

Für alle Bereiche gilt, dass die Erstellung und Einhaltung von Infektionsschutzkonzepten und Hygieneregeln durch die Vereine grundlegend ist. Zusätzlich gibt ein Konzept des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport Details für Vereinsvorstände, Übungsleiter und Trainer zur Durchführung von Sportangeboten vor. Gemeinsam mit dem LSB Thüringen wurden Handlungsempfehlungen als Hilfestellung erstellt, unter anderem mit einer Checkliste, Musterformularen für Teilnehmendenlisten sowie der Vorlage zur erforderlichen Erstellung eines Infektionsschutzkonzeptes.

Hier finden Sie alle wichtigen Dokumente:

Ihre Fragen an uns!

Für Rückfragen stehen wir gern zur Verfügung und versuchen diese zeitnah zu beantworten, gern per E-Mail an presse@lsb-thueringen.de. Ein Update mit weiteren Informationen sowie ein FAQ zur Wiederaufnahme des Sportbetriebs folgen demnächst auf unserer Homepage.

Landessportbund Thüringen/Textauswahl: Hartmut Gerlach