Hinweise Corona 01. 04. 2020

Was sollten Vereine in Zeiten von Corona wissen? FAQ von FUSSBALL.DE

Selbst anerkannte medizinische Koryphäen sind sich in Zeiten, da das Corona-Virus alles beherrscht, nicht sicher, wie sich die Pandemie entwickelt. Auch für die Fortsetzung des Fußballs gibt es viele Fragen.

Dennoch hat sich FUSSBALL.DE bemüht, Antworten auf die dringendsten Fragen, Beschlüsse, News und Hilfsangebote zu geben. Doch, das wissen die Verfasser der FAQ natürlich auch, dass sich die Dinge in dieser dynamischen Situation täglich verändern können. „Wichtig ist, dass die Gesundheit über allem steht“, wird betont. Hier eine Auswahl der FAQ (Frequently Asked Questions), also von Antworten auf häufig gestellte Fragen:

INFOS ZUM SPIELBETRIEB

Welche Spiele sind von der Aussetzung betroffen?

Der Spiel- und Trainingsbetrieb im Amateurfußball sind derzeit bundesweit ausgesetzt.

Die fünfgleisige Männer-Regionalliga wird von den Regionalverbänden sowie der Regionalliga Südwest GbR organisiert. Für die Spielklassen darunter sind die einzelnen Landesverbände (insgesamt 21) zuständig. Auch hier gilt in Bezug auf mögliche Eingriffe in den Spielbetrieb durch den Coronavirus folgendes: Entscheidend sind die Verfügungen der zuständigen Gesundheitsbehörden, an ihnen wird sich streng orientiert. Die Ausführung der verordneten Maßnahmen für den Spielbetrieb nehmen nach gemeinsamer Abstimmung dann der betreffende Fußball-Landesverband und die Vereine vor.

Die meisten Landesverbände haben den Spielbetrieb vorerst bis zum 19. bzw. 20. April 2020 ausgesetzt. Der Hamburger Fußball-Verband hat eine Aussetzung bis zum 30. April verkündet, der Bayerische Fußball-Verband hat den Spielbetrieb bis auf Weiteres ausgesetzt.

Die Aussetzung betrifft aufgrund des derzeitigen Kontaktverbots alle offiziellen Liga- und Pokalspiele sowie auch alle privat organisierten Freundschafts- und Testspiele in allen Altersklassen bei Frauen, Männern, Juniorinnen und Junioren. Das gilt auch für die Halle.

Beim weiteren Vorgehen in Bezug auf den Amateurfußball möchten die Landesverbände bundesweit so abgestimmt wie möglich agieren. Individuelle Lösungen durch die Landesverbände sind in Anbetracht verschiedener regionaler Ausgangssituationen (z.B. mit Blick auf die unterschiedlichen Sommerferien) durchaus möglich. Auch die zum Teil unterschiedlichen Verfügungslagen in den einzelnen Ländern und Kommunen erschweren ein einheitliches Vorgehen.

Werden die abgesetzten Spiele nachgeholt?

Natürlich liegt es im Interesse aller Vereine und Verbände, wenn im vernünftigen Rahmen Nachholtermine gefunden werden, alle Spiele der Saison 2019/2020 ausgetragen werden und die Spielzeit regulär beendet werden könnte. Derzeit ist es allerdings nicht möglich, eine seriöse Einschätzung abzugeben, wann die Wiederaufnahme des Spielbetriebs in Einklang mit den Empfehlungen bzw. Vorgaben der zuständigen Behörden umzusetzen ist und ob dies noch in der aktuellen Spielzeit geschehen kann.

Die spielleitenden Stellen der Verbände, die Klubs sowie die Gesundheitsbehörden stehen in ständigem Austausch miteinander. Eine Koordinierungsgruppe mit Vertreterinnen und Vertretern von DFB, DFL und Landesverbänden bespricht sich unter Leitung von DFB-Generalsekretär Dr. Friedrich Curtius täglich und stimmt weitere Maßnahmen ab. Wenn es nötig ist, wird die Aussetzung erneut verlängert oder möglicherweise auch der Spielbetrieb der aktuellen Saison komplett eingestellt.

Wie geht es weiter, wenn der Spielbetrieb wieder aufgenommen wird?

Das ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht zu beantworten. Es ist aktuell auch nicht die Zeit, um öffentliche Mutmaßungen anzustellen und Diskussionen zu führen. Der DFB setzt sich gemeinsam mit seinen fünf Regional- und 21 Landesverbänden intensiv mit allen Szenarien auseinander. Dazu gehören auch alle denkbaren Varianten, wie in Bezug auf die nächste Saison verfahren wird, wenn ein Abbruch der laufenden Spielzeit nötig werden sollte. Es wird versucht, im Sinne der Vereine die bestmöglichen Lösungen zu entwickeln und in Abstimmung mit den Klubs das sinnvollste Vorgehen umzusetzen

Was ist noch zu beachten?

Neben den sportlichen Szenarien werden aktuell zahlreiche weitere Aspekte und Maßnahmen geprüft, beispielsweise die Anpassung der Wartefristen und Wechselperioden sowie die Regelung für Vertragsspieler. Hier arbeitet der DFB an – aufgrund der Corona-Krise nötigen - Anpassungen im allgemein verbindlichen Teil der DFB-Spielordnung.

VEREINSARBEIT

Können Vorstandssitzungen oder Versammlungen anderer Gremien stattfinden?

Aufgrund der aktuellen Situation sollen soziale Kontakte vermieden werden. Das gilt natürlich auch für Mitgliederversammlungen oder Vorstandssitzungen, die daher abgesagt oder verschoben werden müssen.

Können Entscheidungen des Vorstands oder anderer Gremien auch außerhalb von Präsenz-Versammlungen bzw. Sitzungen getroffen werden?

Die Bundesregierung plant Erleichterungen im Hinblick auf Beschlussfassungen außerhalb von Präsenzversammlungen, um die Handlungsfähigkeit von Vereinen sicherzustellen und wichtige unaufschiebbare Beschlüsse zu ermöglichen. Ein Gesetzesentwurf zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie sieht vor, dass der Vorstand auch ohne Satzungsgrundlage es den Mitgliedern ermöglichen können soll, an der Mitgliederversammlung ohne Anwesenheit am Versammlungsort teilzunehmen und die Mitgliederrechte im Wege der elektronischen Kommunikation (z.B. per E-Mail oder Telefax) auszuüben.

Es soll ebenfalls möglich sein, die Stimme vor der Durchführung der Mitgliederversammlung schriftlich abzugeben. Außerdem soll es möglich sein, einen Beschluss der Mitglieder ohne Versammlung fassen zu können. Voraussetzung hierfür soll sein, dass alle Mitglieder beteiligt wurden, bis zu dem vom Verein gesetzten Termin mindestens die Hälfte der Mitglieder ihre Stimmen in Textform abgegeben haben und der Beschluss mit der erforderlichen Mehrheit gefasst wurde. Die Regelungen sollen nur für Mitgliederversammlungen gelten, die im Jahr 2020 stattfinden. Die Änderungen sollen noch in dieser Woche (13. KW 2020) durch Bundestag und Bundesrat beschlossen werden.

Haben die Mitglieder aufgrund der Absage des Trainings-, Spiel- und Sportbetriebs ein Sonderkündigungsrecht oder ein Recht auf Beitragsminderung?

Der Beitrag stellt nach den vereinsrechtlichen Grundsätzen kein Entgelt dar, sondern ist die satzungsmäßige Verpflichtung der Mitglieder, damit der Zweck des Vereins verwirklicht werden kann. Der Beitrag ist danach grundsätzlich kein Entgelt für die Leistungen des Vereins. Insofern gilt auch nicht der bereits angesprochene Grundsatz, dass bei Wegfall der Leistung auch die Pflicht zur Gegenleistung entfällt.

Der Beitrag dient insbesondere dazu, die laufenden Kosten des Vereinsbetriebs zu decken. In der Regel sind die Beiträge knapp kalkuliert und berücksichtigen Kosten, die ganzjährig anfallen wie zum Beispiel Verbandsabgaben und Versicherungsbeiträge. Insofern dürfte es nicht gerechtfertigt sein, den Beitrag zu mindern. Dieselben Argumente dürften für die Beantwortung der Frage nach einem Sonderkündigungsrecht herangezogen werden können. Mit der Mitgliedschaft im Verein soll grundsätzlich eine langfristige Verwirklichung des Vereinszwecks verfolgt werden. Die Einstellung des Sportbetriebs für einen zunächst überschaubaren Zeitraum dürfte danach grundsätzlich noch nicht dazu führen, ein Sonderkündigungsrecht anzunehmen. Anderes könnte gegebenenfalls für sogenannte Kurs- oder Zeitmitgliedschaften gelten.

Gibt es finanzielle Unterstützung seitens des DFB bzw. der Landesverbände?

Das DFB-Präsidium hat als erste Maßnahme beschlossen, dass die Zuwendungen des DFB an die Landesverbände, die für den kompletten Amateurfußball zuständig sind, nicht erst zu den bisherigen Fälligkeitsterminen ausgezahlt werden, sondern flexibel nach Bedarf ausgezahlt werden können. Ein Landesverband, der die Gehälter seiner Angestellten nicht mehr zahlen kann, kann nun flexibel diese Geldmittel abrufen. Damit soll sichergestellt werden, dass die Infrastruktur für die Vereine an der Basis erhalten bleibt.

Direkte Zuschüsse an Vereine sind dem DFB – ebenso wie Erteilung von Darlehen - weder erlaubt noch möglich. Geprüft werden Ansätze, Vereine über Verbandsmaßnahmen auf der Ausgabenseite zu entlasten und ihnen so zu helfen.

Grundsätzlich gilt: Der DFB wird alle Möglichkeiten nutzen, um bestmögliche Hilfe zu leisten. Am fehlenden Willen wird keine Maßnahme scheitern. Allerdings müssen sich der Fußball und seine Verbände dabei zwingend nach den engen rechtlichen und steuerlichen Vorgaben richten. Der DFB unterstützt die Regional- und Landesverbände pro Jahr mit zwölf Millionen Euro. Insgesamt investieren der DFB und seine Landesverbände jährlich rund 120 Millionen Euro in den Amateurfußball.

Die Einstellung des Sportbetriebs wirkt sich aktuell nicht auf die Beitragspflicht gegenüber den Dachverbänden aus. Die Beiträge sind durch die jeweils zuständigen Organe festgesetzt worden und in dieser Höhe zu leisten. Sie dienen der Verwirklichung des Verbandszwecks und der Aufrechterhaltung des Verbandsbetriebs. Im Übrigen sollte bedacht werden, dass die Beiträge für das gesamte Geschäftsjahr kalkuliert wurden. Über zukünftige Änderungen der Beiträge kann nur das Organ entscheiden, dass für die Festsetzung des Beitragsgemäß der Satzung zuständig ist.

FUSSBALL.DE/Hartmut Gerlach