Sportgericht 23. 05. 2019

Wertung und Geldstrafe nach schuldhaftem Nichtantritt in der B-Junioren-Verbandsliga

Der zweite Nichtantritt der B-Junioren der SG 1. Suhler SV 06, diesmal beim JFV Eichsfeld-Mitte am 05.05.19 in der Verbandsliga, Staffel 2, beschäftigte das Sportgericht des Thüringer Fußball-Verbandes (TFV) in einem schriftlichen Einzelrichterverfahren. Danach erging dieses Urteil:

Wegen des schuldhaften Nichtantritts  wird das genannte Punktspiel gemäß § 14  Ziffer 2 (1) der Spielordnung des TFV (SpO) mit 2:0 Toren und drei Punkten für den  JFV Eichsfeld Mitte als gewonnen und mit 0:2 Toren für die SG 1. Suhler SV 06 als verloren gewertet.

Wegen Verschulden eines Spielausfalls durch Nichtantreten zu einem Pflichtspiel - dem zweiten in diesem Spieljahr - wird der 1. Suhler SV 06 e.V. in Anwendung des § 40 (1) b)  Rechts- und Verfahrensordnung des TFV (RuVO) und entsprechend § 43 (10) RuVO zu einer Geldstrafe verurteilt.

Hartmut Gerlach