Lehrarbeit - Fortbildung und Förderung

1. Schiedsrichterfortbildung

Fördergruppen Kreise

Die Fußballkreise bilden in eigener Verantwortung Nachwuchsgruppen. Diese sind neben den obligatorischen Lehrabenden zusätzlich zu Schulungen und Leistungsprüfungen einzuladen, um so gezielt auf Förderlehrgänge des TFV-SRA; und damit auf den Einsatz in höheren Spielklassen vorbereitet zu werden.

Dabei sind die Altersbeschränkungen entsprechend den jeweils aktuellen DFB estlegungen  zu beachten.

2. Schiedsrichterförderung durch den SRA und Lehrstab des TFV

Fördergruppe I (Rennsteiger)

  • Diese Gruppe umfasst maximal 10 Schiedsrichter, die im Landesmaßstab Spiele leiten, aber auch Talente aus den Kreisen, welche sich über Sichtungslehrgänge des Verbandes mit überdurchschnittlichen Leistungen angeboten haben, maximal 25 Jahre alt sind und perspektivisch auf höherklassige Einsätze im TFV, NOFV bzw. DFB vorbereitet werden sollen.
  • Mindestlaufleistung sind hier ständig abrufbare 3.000 m sowie die Erfüllung der NOFV-Coaching -Normen in allen anderen Berung dieser Gruppe liegen in der Persönlichkeitsschulung, der Trainingsmethodichen (einschließlich Regeltest). Schwerpunkte in der Ausbildik und im sportmedizinischen Bereich.
  • Eine intensive Analyse eigener, mittels Videotechnik vorher aufgezeichneter Spielleitungen, gehört genauso zum Programm, wie umfangreiche persönliche Gespräche der Verantwortlichen mit den Teilnehmern.
    Dazu wird diese Fördergruppe zweimal im Jahr zusätzlich zu den obligatorischen Tagungen für 3 Tage an der Landessportschule in Bad Blankenburg geschult.

Förder und Sichtungsmaßnahmen für Schiedsrichter der Kreise
U 20 Lehrgang für Talentsichtung der Kreisschiedsrichter

Voraussetzungen für diesen Lehrgang

  • Altersgrenze beträgt 20 Jahre
  • max. 24 Teilnehmer
  • grundsätzlich mindestens 15 Jahre, 2 Jahre SR
  • Coopertest mindestens 2.600 m (für weitere Förderung sollten aber 3.000 m angestrebt werden
  • jeder Kreis hat 2 Meldungen + 1 Ersatzkandidaten
  • SR-Ausschuss entscheidet über die Nominierung der Ersatzkandidaten
  • Talente sollten vor dem Lehrgang bereits gezielt im Kreis beobachtet werden

KOL Lehrgang für Sichtung für den Aufstieg in die Landesklasse

Voraussetzungen für diesen Lehrgang

  • Schiedsrichter der Kreisoberliga
  • dient dazu Kandidaten für Landesklasse zu sichten
  • grundsätzlich muss jeder Aufsteiger an diesem Lehrgang teilgenommen haben
  • 20 Teilnehmer
  • maximal 36 Jahre
  • bestehen des FIFA Leistungstest
  • Zwei Beobachtungen in der Kreisoberliga müssen vorliegen

Lehrgang für Sichtung von Schiedsrichterinnen

Voraussetzungen für diesen Lehrgang

  • talentierte Schiedsrichterinnen werden durch die Kreisschiedsrichterobleute gemeldet

DFB Camp (einwöchiger Praxislehrgang unter Regie des DFB mit Betreuung durch den Lehrstab) 

  • der Schiedsrichterausschuss nominiert 8-10 Schiedsrichter für diesen Lehrgang
  • diese Schiedsrichter werden aus den Bestplatzierten der Sichtungslehrgänge und bei Notwendigkeit aus den „Rennsteigern" nominiert
  • die Schiedsrichter werden bei allen Spielen beobachtet
  • die Beobachtungen werden ausführlich mit allen beim Turnier eingesetzten Schiedsrichtern ausgewertet

Weiterhin bietet der Lehrstab den Kreisen Unterstützung durch Lehrstabsmitglieder bei Förderlehrgängen an.

Hier ist eine rechtzeitige Anmeldung beim Lehrwart, Stefan Weber, notwendig.

Ansprechpartner im Hauptamt

Joachim Zeng

Schiedsrichterwesen
Thüringer Fußball-Verband e.V.
Augsburger Str. 10
99090 Erfurt
0361 / 34767 -11
www.tfv-erfurt.de