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Informationen der Passstelle zur Wechselperiode II 2024/2025

Wechselperiode II (Winter)

Die Wechselperiode II findet im Zeitraum 01.01.2025 bis 31.01.2025 statt. In dieser Zeit müssen die Anträge zum Vereinswechsel und nachträgliche Freigaben per DFBnet beantrag oder der Passstelle des TFV zugehen (spätestens 31.01.2025, 23:59).

Abmeldung des Spielers/der Spielerin:
Die Abmeldung beim abgebenden Verein muss nachweislich zum 31.12.2024 erfolgen, um ein sofortiges Spielrecht bei Antrag auf Vereinswechsel zu erlangen.

Form der Abmeldung:

1. Schriftliche Abmeldung beim bisherigen Verein

Der Verein meldet den Spieler online innerhalb von 14 Tagen ab.

2. Online-Abmeldung „Abmeldung durch den aufnehmenden Verein“

Der neue Verein stellt im DFBnet den Antrag auf Vereinswechsel.

Tag der Antragstellung = Tag der Abmeldung!


Stimmt der abgebende Verein dem Vereinswechsel zu, wird die Spielerlaubnis für Pflichtspiele ab Bearbeitung des Antrags auf Spielerlaubnis durch die Passstelle, jedoch frühstens zum 01.01.2025 erteilt.

Stimmt der abgebende Verein dem Vereinswechsel nicht zu, ergeben sich folgende Wartefristen:

Bei Senioren, ältere A-Junioren, Seniorinnen & ältere B-Juniorinnen:
Wartefrist: Sechs Monate nach dem letzten Spiel

Bei A-Junioren des jüngeren Jahrganges, jüngere B-Juniorinnen, B- und C-Junioren/Juniorinnen sowie D-Junioren/Juniorinnen des älteren Jahrganges:
Wartefrist: Drei Monate nach dem Tag der Abmeldung
 
Bei D-Junioren des jüngeren Jahrgangs, E-, F- und G-Junioren unterliegen bei einem Vereinswechsel keiner Freigabeerklärung durch den abgebenden Verein. Die Wartefrist außerhalb der Wechselfristen beträgt einen Monat ab Tag der Abmeldung. 
Zusätzlich finden sich in der TFV-Spielordnung unter §9, 1.4., Ziffer 7 Ausnahmen zum Wegfall von Wartefristen beim Vereinswechsel von Amateuren. 

Nachträgliche Freigaben:
Letzter Tag zur Einreichung einer nachträglichen Freigabe ist der 31.01.2025.

Grundsätzlich gibt es keine Höchstbeträge der Entschädigung in der Wechselperiode 2. Der Entschädigungsrechner des TFV dient aber als Orientierungshilfe: tfv-erfurt.de/service/passstelle/entschaedigungsrechner/   Nachträgliche Freigaben können über folgende Versandarten an die TFV-Passstelle erfolgen: - Online-Antrag des aufnehmenden Vereins - E-Mail über das E-Postfach des Vereins an pass@tfv-erfurt.evpost.de

Häufigster Fehler:

Der abgebende Verein zögert die Abmeldung hinaus und wartet auf eine Einigung mit dem aufnehmenden Verein. In den meisten Fällen kommt es zum Passeinzugsverfahren, da die 14-Tage-Frist überschritten wird. Mit Einleitung des Passeinzugsverfahren gilt der Spieler/die Spielerin als freigegeben!

Der aufnehmende Verein stellt nach dem 31.12.24 einen Antrag auf Vereinswechsel mit „Abmeldung durch aufnehmenden Verein“. Das Abmeldedatum ist damit zu spät für ein sofortiges Spielrecht bei Zustimmung zum Vereinswechsel.

Der Antrag auf „Nachträgliche Zustimmung“ wird erst nach dem 31.1.2025 gestellt. Zwar sind sich die beiden Vereine einig, verpassen es aber der Passstelle fristgemäß mitzuteilen.

 

Wir möchten darauf hinweisen, dass die Passstelle ab dem 23.12.2024 nicht mehr besetzt ist. Die Mitarbeiter stehen ab dem 02.01.25 wie gewohnt telefonisch und per E-Mail wieder zur Verfügung.

Andreas Obermeier
Telefon: 0361 / 34767 - 13
E-Mail: a.obermeier@tfv-erfurt.de

Volker Westhaus
Telefon: 0361 / 34767 - 25
E-Mail: v.westhaus@tfv-erfurt.de

Ansprechpartner

Andreas Obermeier

Passstelle, Frauen- und Mädchenfußball, Trikotwerbung, Archiv
Thüringer Fußball-Verband e.V.
Augsburger Str. 10
99091 Erfurt
0361 / 34767 -13
tfv-erfurt.de

Ansprechpartner

Volker Westhaus

Passstelle, Schiedsrichterwesen, Verbands-/Sportrecht, Gewaltprävention
Augsburger Str. 10
99091 Erfurt
0361 / 34767 - 25
www.tfv-erfurt.de