17. 06. 2020

Beschwerde des JFV 1. FC 012 Eichsfeld wird stattgegeben

Das Sportgericht des Thüringer Fußball-Verbandes hat sich am heutigen Abend in der Geschäftsstelle in Erfurt mit der Beschwerde des JFV 1. FC Süd 012 Eichsfeld beschäftigt. Diese richtete sich gegen einen Teil des Beschlusses des Vorstandes des TFV vom 28.05.20.

Der JFV 1. FC Süd 012 Eichsfeld, der durch den Vorsitzenden Norman Wohlfeld vertreten war, hatte gegen den Vorstandsbeschluss Beschwerde eingereicht, dass auf der Grundlage der Abschlusstabellen die Mannschaft mit dem höchsten Punktquotienten das Aufstiegsrecht in die übergeordnete Spielklasse erhält. Die Quotientenregelung könne zum Vergleich zweier unterschiedlicher Staffeln - im konkreten Fall geht es um die C-Junioren-Verbandsliga, die in zwei Staffeln spielte - hier nicht zu Rate gezogen werden, heißt es in der Begründung.

Nach einer gut zweistündigen Verhandlung verkündet Bernd Kruse, der Vorsitzende des Sportgerichts, das Urteil.

„Nach Auswertung der vorliegenden Dokumente und der Anhörung der Beteiligten wird der Beschwerde des JFV 1. FC Süd 012 Eichsfeld stattgegeben. Der Vorstandsbeschluss vom 28.05.2020 zur Regelung des Aufsteigers aus der Verbandliga C-Junioren (zwei Staffeln) in die Regionalliga wird aufgehoben.“ Der Vorstand des TFV hat diesbezüglich eine andere Regelung zur Sache zu treffen.

In einer kurzen Begründung sagte Bernd Kruse, dass die Quotientenregelung in Bezug auf zwei Staffeln gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz verstößt. Der Vorstand des TFV wird beauftragt, eine neue Entscheidung zum Sachverhalt zu treffen, in die das Ergebnis der Aussprache der beiden Vereine sowie dem Vorsitzenden des Jugendausschusses mit einzubeziehen ist, welches im Rahmen einer Verhandlungsunterbrechung erzielt wurde.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.