Abmeldedatum Wechselperiode 2 (Winter): 31. Dezember (Erwachsene/Junioren/Juniorinnen.
Anträge müssen dem TFV bis spätestens 31. Januar vorliegen. Dies ist auch der letzte Termin für nachträgliche Freigaben!
Abmeldedatum Wechselperiode 1 (Sommer): 30. Juni (Erwachsene) / 30. Juni (Junioren/Juniorinnen).
Anträge müssen dem TFV bis spätestens 31. August vorliegen. Dies ist auch der letzte Termin für nachträgliche Freigaben!
Nachträgliche Freigaben, die nach dem 31. Januar im Winter bzw. 31. August im Sommer bei uns eingehen, können nicht mehr berücksichtigt werden! Dies gilt für Senioren/Seniorinnen und Junioren/Juniorinnen gleichermaßen!
Anträge auf Spielberechtigungen können nur auf dem Postweg oder per DFBnet Antragstellung Online eingereicht werden. Fax- und E-Mailanträge werden nicht bearbeitet (außer nachträgliche Freigaben)!
Eine zügige Bearbeitung ist nur möglich, wenn die Antragsunterlagen komplett vorliegen. Unvollständige Anträge werden abgewiesen (Information über E-Postfach).
Verwenden Sie bitte für sämtliche Anträge die aktuellen Antragsformulare (siehe Passstelle / Formulare bzw. Downloadbereich) des TFV.
Erstausstellung: für Erwachsene muss ebenso wie bei Kindern/Jugendlichen ein Identifikationsnachweis vorgelegt werden (Kopie Geburtsurkunde / Kopie Personalausweis)
Vereinswechsel: falls der Spielerpass nicht vorliegt, reichen Sie unbedingt den Nachweis der Abmeldung mit ein. Beim Einschreibebeleg ist darauf zu achten, dass der Empfänger vermerkt ist und eine Kopie der Abmeldepostkarte bzw. des Abmeldeschreibens beigefügt sind.
Sämtliche Unterlagen und Spielerpässe werden nur noch an die offizielle Adresse des Vereins gesendet. Diese ist durch die Vereine zu prüfen und ggfs. über den Vereinsmeldebogen anzupassen!
Entschädigungszahlungen:
Die Höhe der Entschädigungsbeträge ist den entsprechenden Tabellen (siehe Link Entschädigungsrechner) bzw. Spielordnung §18 Punkt 1.2 zu entnehmen.