Erweitere Optionen - Pass Online-Antragsstellung
Neben den bisher bekannten Optionen der Pass-Online-Antragstellung
- Erstausstellung
- Vereinswechsel
- Abmeldung
- Duplikat
haben die Vereine nun auch die Möglichkeit
- Internationale Vereinswechsel
- Zweitspielrecht
- Gastspielrecht
online zu beantragen.
Damit haben die Vereine die Möglichkeit die entsprechend notwendigen Dokumente selbst hochzuladen (internationaler Vereinswechsel), wodurch der aufwendige Versand dieser an den TFV entfällt.
Weiterhin ist es nun auch möglich – bei jeder Art der Antragstellung – die entsprechenden Lichtbilder (Fotos) hochzuladen. Diese Option ist derzeit noch freiwillig. Wir empfehlen allerdings sich schon mit dieser Version vertraut zu machen bzw. diese zu nutzen, da es im Zusammenhang mit der bevorstehenden Einführung des digitalen Spielerpasses nach der entsprechenden Beschlussfassung des TFV ohnehin zur Pflicht werden wird! Die datenschutzrechtlichen Bestimmungen sind hierbei berücksichtigt. In Planung ist zudem die Online-Freigabe der nachträglichen Freigabe (voraussichtlich in der Wechselperiode)!
Hinweisen möchten wir unbedingt auf die Verantwortung der Vereine bei der ,,Vorhaltung“ der Antragsunterlagen. Die Passstelle wird dazu weiterhin stichprobenartige Kontrollen durchführen.
Nachfolgend deshalb nochmals der zu bestätigende Wortlaut bei allen Antragsstellungen:
Hiermit bestätigen wir, dass uns der Antrag auf Spielerlaubnis vom Spieler bzw. einem gesetzlichen Vertreter unterschrieben vorliegt und der Antrag sowie sämtliche für eine Antragstellung relevanten Dokumente für die Dauer von mindestens zwei Jahren vom Verein aufbewahrt werden. Uns ist bekannt, dass der Verband innerhalb der Frist von zwei Jahren jederzeit die Unterlagen zur Einsicht anfordern kann. Alle Angaben entsprechen der Wahrheit und wurden mit der nötigen Sorgfalt und Einsichtnahme in die entsprechenden Ausweisdokumente ermittelt. Die Verantwortung für die Richtigkeit der Daten liegt beim antragstellenden Verein. Fehlerhafte oder falsche Angaben können ggf. sportrechtliche Konsequenzen für den Verein und/oder Spieler nach sich ziehen.
Die Nutzungsbestimmungen des Thüringer Fußball-Verbandes e. V. sind mir bekannt und werden hiermit anerkannt.
Hinweise für die Bearbeitung von Spielberechtigungen:
Abmeldedatum Wechselperiode 2 (Winter): 31. Dezember (Erwachsene/Junioren/Juniorinnen.
Anträge müssen dem TFV bis spätestens 31. Januar vorliegen. Dies ist auch der letzte Termin für nachträgliche Freigaben!
Abmeldedatum Wechselperiode 1 (Sommer): 30. Juni (Erwachsene) / 31. Juli (Junioren/Juniorinnen).
Anträge müssen dem TFV bis spätestens 31. August vorliegen. Dies ist auch der letzte Termin für nachträgliche Freigaben!
Nachträgliche Freigaben, die nach dem 31. Januar im Winter bzw. 31. August im Sommer bei uns eingehen, können nicht mehr berücksichtigt werden! Dies gilt für Senioren/Seniorinnen und Junioren/Juniorinnen gleichermaßen!
Anträge auf Spielberechtigungen können nur auf dem Postweg oder per DFBnet Antragstellung Online eingereicht werden. Fax- und E-Mailanträge werden nicht bearbeitet (außer nachträgliche Freigaben)!
Eine zügige Bearbeitung ist nur möglich, wenn die Antragsunterlagen komplett vorliegen. Unvollständige Anträge werden abgewiesen (Information über E-Postfach).
Verwenden Sie bitte für sämtliche Anträge die aktuellen Antragsformulare (siehe Passstelle / Formulare bzw. Downloadbereich) des TFV.
Erstausstellung: für Erwachsene muss ebenso wie bei Kindern/Jugendlichen ein Identifikationsnachweis vorgelegt werden (Kopie Geburtsurkunde / Kopie Personalausweis)
Vereinswechsel: falls der Spielerpass nicht vorliegt, reichen Sie unbedingt den Nachweis der Abmeldung mit ein. Beim Einschreibebeleg ist darauf zu achten, dass der Empfänger vermerkt ist und eine Kopie der Abmeldepostkarte bzw. des Abmeldeschreibens beigefügt sind.
Sämtliche Unterlagen und Spielerpässe werden nur noch an die offizielle Adresse des Vereins gesendet. Diese ist durch die Vereine zu prüfen und ggfs. über den Vereinsmeldebogen anzupassen!
Entschädigungszahlungen:
Die Höhe der Entschädigungsbeträge ist den entsprechenden Tabellen (siehe Link Entschädigungsrechner) bzw. Spielordnung §18 Punkt 1.2 zu entnehmen.