Aktuelle Informationen der Passstelle / Fristen

Abmeldedatum Wechselperiode 2 (Winter): 31. Dezember (Erwachsene/Junioren/Juniorinnen.
Anträge müssen dem TFV bis spätestens 31. Januar vorliegen. Dies ist auch der letzte Termin für nachträgliche Freigaben!

Abmeldedatum Wechselperiode 1 (Sommer): 30. Juni (Erwachsene) / 30. Juni (Junioren/Juniorinnen).
Anträge müssen dem TFV bis spätestens 31. August vorliegen. Dies ist auch der letzte Termin für nachträgliche Freigaben!

Nachträgliche Freigaben, die nach dem 31. Januar im Winter bzw. 31. August im Sommer bei uns eingehen, können nicht mehr berücksichtigt werden! Dies gilt für Senioren/Seniorinnen und Junioren/Juniorinnen gleichermaßen!


Anträge auf Spielberechtigungen können nur auf dem Postweg oder per DFBnet Antragstellung Online eingereicht werden. Fax- und E-Mailanträge werden nicht bearbeitet (außer nachträgliche Freigaben)!

Eine zügige Bearbeitung ist nur möglich, wenn die Antragsunterlagen komplett vorliegen. Unvollständige Anträge werden abgewiesen (Information über E-Postfach).

Verwenden Sie bitte für sämtliche Anträge die aktuellen Antragsformulare (siehe Passstelle / Formulare bzw. Downloadbereich) des TFV.


Erstausstellung: für Erwachsene muss ebenso wie bei Kindern/Jugendlichen ein Identifikationsnachweis vorgelegt werden (Kopie Geburtsurkunde / Kopie Personalausweis)

Vereinswechsel: falls der Spielerpass nicht vorliegt, reichen Sie unbedingt den Nachweis der Abmeldung mit ein. Beim Einschreibebeleg ist darauf zu achten, dass der Empfänger vermerkt ist und eine Kopie der Abmeldepostkarte bzw. des Abmeldeschreibens  beigefügt sind.

Sämtliche Unterlagen und Spielerpässe werden nur noch an die offizielle Adresse des Vereins gesendet. Diese ist durch die Vereine zu prüfen und ggfs. über den Vereinsmeldebogen anzupassen!


Entschädigungszahlungen:

Die Höhe der Entschädigungsbeträge ist den entsprechenden Tabellen (siehe Link Entschädigungsrechner) bzw. Spielordnung §18 Punkt 1.2 zu entnehmen.


Kurz vorgestellt: DFBnet Antragstellung Online

Nutzen Sie Pass-Online-Beantragung!
Bereits seit längerer Zeit gibt es im Thüringer Fußball-Verband die Möglichkeit, die Spielerlaubnis
im elektronischen Verfahren zu beantragen. Die Vereine können Anträge für Erstausstellungen
und Vereinswechsel online stellen sowie die Abmeldung von Spielern durchführen.

Hinweise zur Online-Abmeldung:
Bei Online-Abmeldungen sind die abgebenden Vereine dazu verpflichtet, neben dem Abmeldedatum
und der Angabe der Zustimmung auch das letzte Spiel zu vermerken!

Eine zeitnahe Bearbeitung der Anträge ist jederzeit gewährleistet.

Achten Sie auch bei der Online-Beantragung auf die vollständige Vorlage der Antragsunterlagen
und die Richtigkeit der Angaben!

Sämtliche Unterlagen zur Online-Beantragung verbleiben für 2 Jahre im Verein, danach können
diese vernichtet werden. Nur nach Aufforderung durch die Passstelle, müssen die Originalunterlagen
zur Prüfung zum TFV gesendet werden.

Nähere Informationen zum Thema Online-Antragstellung finden Sie auf der TFV-Homepage unter dem Link Service / DFBnet-SpielPLUS / Antragstellung Online.

Hinweis:

Der Vorstand des TFV hat Änderungen in den Ordnungen beschlossen. Diese traten mit Wirkung vom 1. Juli in Kraft und sind über unsere Homepage abrufbar (Downloadbereich).

Achten Sie bitte auf weitere Veröffentlichungen im Fußball-Magazin und TFV-Newsletter.

Sämtliche Unterlagen und Spielerpässe werden nur noch an die offizielle Adresse des Vereins gesendet. Diese ist durch die Vereine zu prüfen und ggfs. über den DFBnet Vereinsmeldebogen anzupasse.

Ansprechpartner

Andreas Obermeier

Passstelle / Frauen- und Mädchenfußball
Thüringer Fußball-Verband e.V.
Augsburger Str. 10
99091 Erfurt
0361 / 34767 -13
tfv-erfurt.de