Wir brauchen DICH! – Werde Schiedsrichter

Hast du Lust darauf bekommen, eine Laufbahn als Fußball-Schiedsrichter einzuschlagen? Schon mit 12 Jahren ist eine Ausbildung als Fußball-Schiedsrichter möglich! Melde dich am besten gleich bei deinem Zuständigen Kreis!

 

Die wichtigsten Fakten zur Schiedsrichterausbildung:

Dauer der Ausbildung zum Schiedsrichter
Der Lehrgang umfasst insgesamt 20-30 Schulungsstunden, die auf 3 - 5 Ausbildungstage verteilt und auch teilweise online durchgeführt werden.  Am Ende des Lehrganges muss jeder Anwärter eine Theorie- und Fitnessprüfung ablegen.

Mindestalter um Schiedsrichter zu werden
Das Mindestalter, um Schiedsrichter zu werden, ist 12 Jahre. Nach oben besteht keine Begrenzung.

Kosten der Schiedsrichterausbildung
Die Kosten für den Ausbildungslehrgang betragen 20,-EURO und werden in der Regel vom Verein übernommen.

Aufwandsentschädigung
Die Aufwandentschädigung (Spesen) beginnt bei 15 - 20 € pro Spiel in der Kreisklasse zuzüglich 0,30 € Fahrtkosten und erhöht sich, je höher die Spielklasse.

Unterstützung bei den ersten Spielen
Jeder neu ausgebildete Schiedsrichter bekommt in seinen ersten Spielen Unterstützung von einem erfahrenen Schiedsrichterpaten, der ihn betreut, offene Fragen klärt und ihn Tipps für seine weiteren Spielleitungen gibt.

Erhalt des Schiedsrichterausweises
Nach erfolgreichem Bestehen der Prüfung am Abschluss der Ausbildung und den erfolgreichen ersten 5 Einsätzen, erhältst du deinen persönlichen Schiedsrichterausweis. Damit bist du offizieller Schiedsrichter. Unter anderem berechtigt dieser Ausweis auch dafür, dass du dir jedes Spiel auf Kreis, Verband und DFB Ebene kostenfrei anschauen kannst.

Mitgliedschaft in einem Verein
Jeder Schiedsrichter muss Mitglied in einem Fußballverein im Thüringer Fußball-Verband (TFV) sein.

Termine zur Schiedsrichterausbildung
Eine Übersicht über alle Termine zur Schiedsrichterausbildung findest du in unserem Veranstaltungkalender oder auf den jeweiligen Homepages der Fußballkreise.

Um einen Einblick in den Ablauf der Schiedsrichterausbildung zu bekommen, können wir den Podcast von BRENNPUNKT ORANGE empfehlen. Dieser gibt Aufschluss über den Einstieg in das Schiedsrichterwesen.

1. Schiedsrichterfortbildung
Fördergruppen Kreise

Die Fußballkreise bilden in eigener Verantwortung Nachwuchsgruppen. Diese sind neben den obligatorischen Lehrabenden zusätzlich zu Schulungen und Leistungsprüfungen einzuladen, um so gezielt auf Förderlehrgänge des TFV-SRA; und damit auf den Einsatz in höheren Spielklassen vorbereitet zu werden.

Dabei sind die Altersbeschränkungen entsprechend den jeweils aktuellen DFB estlegungen  zu beachten.

2. Schiedsrichterförderung durch den SRA und Lehrstab des TFV

Fördergruppe I (Rennsteiger)

  • Diese Gruppe umfasst maximal 10 Schiedsrichter, die im Landesmaßstab Spiele leiten, aber auch Talente aus den Kreisen, welche sich über Sichtungslehrgänge des Verbandes mit überdurchschnittlichen Leistungen angeboten haben, maximal 25 Jahre alt sind und perspektivisch auf höherklassige Einsätze im TFV, NOFV bzw. DFB vorbereitet werden sollen.
  • Mindestlaufleistung sind hier ständig abrufbare 3.000 m sowie die Erfüllung der NOFV-Coaching -Normen in allen anderen Berung dieser Gruppe liegen in der Persönlichkeitsschulung, der Trainingsmethodichen (einschließlich Regeltest). Schwerpunkte in der Ausbildik und im sportmedizinischen Bereich.
  • Eine intensive Analyse eigener, mittels Videotechnik vorher aufgezeichneter Spielleitungen, gehört genauso zum Programm, wie umfangreiche persönliche Gespräche der Verantwortlichen mit den Teilnehmern.
    Dazu wird diese Fördergruppe zweimal im Jahr zusätzlich zu den obligatorischen Tagungen für 3 Tage an der Landessportschule in Bad Blankenburg geschult.

Förder und Sichtungsmaßnahmen für Schiedsrichter der Kreise
U 20 Lehrgang für Talentsichtung der Kreisschiedsrichter

Voraussetzungen für diesen Lehrgang

  • Altersgrenze beträgt 20 Jahre
  • max. 24 Teilnehmer
  • grundsätzlich mindestens 15 Jahre, 2 Jahre SR
  • Coopertest mindestens 2.600 m (für weitere Förderung sollten aber 3.000 m angestrebt werden
  • jeder Kreis hat 2 Meldungen + 1 Ersatzkandidaten
  • SR-Ausschuss entscheidet über die Nominierung der Ersatzkandidaten
  • Talente sollten vor dem Lehrgang bereits gezielt im Kreis beobachtet werden

KOL Lehrgang für Sichtung für den Aufstieg in die Landesklasse

Voraussetzungen für diesen Lehrgang

  • Schiedsrichter der Kreisoberliga
  • dient dazu Kandidaten für Landesklasse zu sichten
  • grundsätzlich muss jeder Aufsteiger an diesem Lehrgang teilgenommen haben
  • 20 Teilnehmer
  • maximal 36 Jahre
  • bestehen des FIFA Leistungstest
  • Zwei Beobachtungen in der Kreisoberliga müssen vorliegen

Lehrgang für Sichtung von Schiedsrichterinnen

Voraussetzungen für diesen Lehrgang

  • talentierte Schiedsrichterinnen werden durch die Kreisschiedsrichterobleute gemeldet

DFB Camp (einwöchiger Praxislehrgang unter Regie des DFB mit Betreuung durch den Lehrstab) 

  • der Schiedsrichterausschuss nominiert 8-10 Schiedsrichter für diesen Lehrgang
  • diese Schiedsrichter werden aus den Bestplatzierten der Sichtungslehrgänge und bei Notwendigkeit aus den „Rennsteigern" nominiert
  • die Schiedsrichter werden bei allen Spielen beobachtet
  • die Beobachtungen werden ausführlich mit allen beim Turnier eingesetzten Schiedsrichtern ausgewertet

Weiterhin bietet der Lehrstab den Kreisen Unterstützung durch Lehrstabsmitglieder bei Förderlehrgängen an.

Hier ist eine rechtzeitige Anmeldung beim Lehrwart, Stefan Weber, notwendig.

Ansprechpartner in den einzelnen Kreisen

Alle wichitigen Infos zum Thema

Schiedsrichter FAQ

Ansprechpartner im Hauptamt

Volker Westhaus

Passstelle, Schiedsrichterwesen, Verbands-/Sportrecht, Gewaltprävention
Augsburger Str. 10
99091 Erfurt
0361 / 34767 - 25
www.tfv-erfurt.de