Neue Regelungen zum Spielrecht für trans*, inter* und non-binäre* Personen

Seit 2018 ist es möglich im Personenstandsregister die Registrierung divers vornehmen zu lassen und die Anzahl der Personen mit Eintrag divers nimmt zu. Bislang war das in den Personaldokumenten eingetragene Geschlecht (männlich/weiblich) maßgeblich für die Erteilung der Spielberechtigung und Zuteilung ab der Spielklasse der A-Junior*innen.

Seit dem 1. Juli 2022 gibt die DFB-Spielordnung neue, zusätzliche Möglichkeiten für folgende Anspruchsgruppen:
1. für Spieler*innen mit dem Personenstandseintrag divers oder ohne Angabe ("ohne Angabe" war der Eintrag für non-binäre Personen, bevor 2018 "divers" als sogenanntes "drittes Geschlecht" eingeführt wurde)
2. für Spieler*innen, die ihr Geschlecht angleichen lassen (trans* Spieler*innen)

Wichtiger Hinweis: Es geht hierbei nicht um den Umgang mit Menschen mit unterschiedlichen sexuellen Orientierungen (beispielsweise lesbisch, schwul, bisexuell).

NEU:
Die oben genannten Spieler*innen können in den Spielklassen der Regional- und Landesverbände selbst entscheiden, ob ihnen die Spielberechtigung für ein Männer- oder Frauenteam erteilt werden soll. Dies gilt auch für trans* Spieler*innen, die nun zu einem selbstbestimmten Zeitpunkt wechseln können oder zunächst in dem Team bleiben, in dem sie bisher gespielt haben.

Den Antrag auf Änderung der Spielberechtigung stellt die Vertrauensperson des TFV gemeinsam mit dem betreffenden Verein bei der Passstelle des TFV.

Wie läuft das Antragsverfahren?
1. Die betreffende Person oder der betreffende Verein nimmt Kontakt mit der Vertrauensperson des TFV auf
2.
Die Vertrauensperson übernimmt die Abstimmung mit der betreffenden Person und bespricht mit ihr die Gesamtsituation. Nur die Vertrauensperson fragt ggfs. medizinische Nachweise ab.
3.
Nach der Abklärung der Situation informiert die Vertrauensperson die Passstelle über die Änderung der Spielberechtigung. Zu keiner Zeit muss die betreffende Person vor einem Ausschuss sich persönlich Vorstellen oder ihre Situation begründen. Dies geschieht ausschließlich in der Zusammenarbeit mit der Vertrauensperson.

Ansprechpartner

Volker Westhaus

Passstelle, Schiedsrichterwesen, Verbands-/Sportrecht, Gewaltprävention
Augsburger Str. 10
99091 Erfurt
0361 / 34767 - 25
www.tfv-erfurt.de