Sportgericht 11. 06. 2020

Beschwerden gegen Vorstandsbeschlüsse zurückgewiesen

Das Sportgericht des Thüringer Fußball-Verbandes (TFV) hat sich am Mittwochabend (09.06.20) im „Haus des Sports“ in Erfurt in zwei getrennten Verhandlungen mit Beschwerden des SC 03 Weimar und des Kreis-Fußballauschusses (KFA) Südthüringen beschäftigt. In beiden Urteilen wurden die Rechtsmittel zurückgewiesen.

Der SC 03 Weimar, der bei der mündlichen Verhandlung durch Präsident Michael Hoeffer und Johannes Arnold (Vorstand Recht) vertreten war, hatte gegen den Beschluss des TFV vom 05.05.20, die Saison 2019/20 bis zum 31.08.20 auszusetzen und ab 01.09.20 unter Berücksichtigung der behördlichen Verordnungen, geklagt. Dabei begründete Weimar das mit einem satzungswidrigen Verhalten des Verbandes und der Verletzung der mitgliedschaftlichen Rechte.

In der mehr als fast eineinhalbstündigen Verhandlung hatten sowohl der SC 03 Weimar als auch der TFV, der durch Präsident Dr. Wolfhardt Tomaschewski vertreten war - anwesend waren auch der 2. Vizepräsident Peter Brenn und der Leiter Spielbetrieb in der Geschäftsstelle Joachim Zeng - mehr als 45 Minuten die Möglichkeit, ihre Argumente vorzutragen. Danach stellte das Sportgericht noch Fragen.

Im Ergebnis verkündet Bernd Kruse, der Vorsitzende des Sportgerichts, das Urteil.

„Nach Auswertung der vorliegenden Dokumente und der Anhörung wird die Beschwerde des SC 03 Weimar zurückgewiesen. Die Rechtsmittelgebühr ist verfallen und die Verfahrenskosten trägt der SC 03 Weimar.“

In einer kurzen Begründung sagte Kruse, dass das Sportgericht keine fehlerhafte Ermessensübung erkennen konnte. Der TFV habe nach $ 6 der Satzung und § 5 der Spielordnung gehandelt. Somit war die Beschwerde zurückzuweisen. Das Urteil ist noch nicht rechtsgültig, da der Kläger erst nach dem schriftlichen Urteil im Vorstand entscheiden will, ob man es annimmt.

Danach fand die mündliche Verhandlung zur Beschwerde des KFA Südthüringen statt. Der hatte gegen den Beschluss des Vorstandes vom 25.05.20, den gemeinsamen Antrag der KFA Rhön-Rennsteig, Südthüringen und Erfurt-Sömmerda zur Einberufung eines Außerordentlichen Verbandstages abzulehnen, geklagt.

Auch hier bekamen die Beschwerdeführer, Dittmar Börner (KFA-Vorsitzender Südthüringen) und Manfred Brehm (Vorsitzender des Spielausschusses Südthüringen) sowie TFV-Präsident Dr. Wolfhardt Tomaschewski ausreichend Gelegenheit, ihre Standpunkte vorzutragen. Börner argumentierte dabei, dass es keinen Paragraphen in der Satzung und Spielordnung gebe, wie man bei einem Saisonabbruch oder einer - Verlängerung zu verfahren habe, Deshalb sehe man es als schwerwiegenden Eingriff in den Spielbetrieb, zu dem der Verbandstag als höchstes Gremium die notwendigen Entscheidungen zu treffen habe. Tomaschewski argumentierte unter anderem, dass der TFV mit der Spielfortsetzung seine satzungsgemäße Aufgabe, den Fußball zu organisieren, erfülle und dass nur, wenn man das wie bei einem Abbruch nicht tue, ein Außerordentlicher Verbandstag auch über Haftungsfragen entscheiden müsse.

Auch hier wurden seitens der Sportrichter noch Fragen gestellt.

 

Bernd Kruse verlas danach dieses Urteil: „Die Beschwerde des KFA Südthüringen wird abgewiesen. Die eingezahlten Gebühren werden erstattet, da der KFA von der Zahlung von Gebühren befreit ist. Er muss jedoch die Verfahrenskosten tragen.“

Auch in diesem Fall gab der Vorsitzende des Sportgerichts eine kurze Begrünung. In der sagte er, dass im Verbandsvorstand mehrmals über den Sachverhalt gesprochen und abgestimmt worden sei. Die Durchführung eines Außerordentlichen Verbandstages wurde dabei stets mehrheitlich abgelehnt. Im Übrigen sehe das Sportgericht auch ein Zulässigkeitsproblem im Hinblick auf diese Beschwerde.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, da sich der Beschwerdeführer nach Erhalt des schriftlichen Urteils im KFA beraten wolle.

Hartmut Gerlach