Hinweise Corona 14. 07. 2020

Bildungsministerium: Fußballspiele mit bis zu 200 Zuschauern nach Verkündung ab 16. Juli möglich

Der Thüringer Minister für Bildung, Jugend und Sport Helmut Holter hat am Mittwoch, 8. Juli 2020, die Änderungsverordnung zur Thüringer Verordnung über die Infektionsschutzregeln zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 in Kindertageseinrichtungen, Schulen und für den Sportbetrieb (ThürSARS-CoV-2-KiSSP-VO) unterzeichnet. Sie kann damit im Gesetz- und Verordnungsblatt verkündet werden, soll – nach Verkündung – am 16. Juli 2020 in Kraft treten und gilt bis zum 30. August 2020.

In der Verordnung werden die wesentlichen Infektionsschutzregeln für die genannten Bereiche, wie das Prinzip fester Gruppen in Grundschulen und Kindergärten, bis zum Ende der Sommerferien fortgeschrieben, mit einigen Anpassungen:

Sport

Sportveranstaltungen im Freien mit bis zu 200 Zuschauern werden möglich. Voraussetzung ist ein vom zuständigen Gesundheitsamt genehmigtes Infektionsschutzkonzept der Sportveranstaltung. Das Infektionsschutzkonzept soll vor allem einen kontrollierbaren Ab- und Zugang sowie geeignete Maßnahmen berücksichtigen, die die Einhaltung des Mindestabstands gewährleisten.

Der Text der Verordnung wird - nach Verkündung - auch u. a. auf der Internetseite des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport bereitgestellt.

Hartmut Gerlach