Sportgericht 25. 08. 2021

BSV Eintracht Sonderhausen hat mit Einspruch gegen Wertung des Pokalspiel Erfolg

Das Sportgericht des Thüringer Fußball-Verbandes (TFV) beschäftigte sich heute Abend (25.08.21) in der Geschäftsstelle mit dem Einspruch des BSV Eintracht Sondershausen gegen die Wertung des Landespokalspiels der 1. Hauptrunde gegen den FC Eisenach.

Im Ergebnis der knapp einstündigen mündlichen Verhandlung urteilte das Sportgericht so: Dem Einspruch des BSV Eintracht Sondershausen wird stattgegeben. Das Pokalspiel wird mit 2:0 für Sondershausen als gewonnen gewertet. Damit spielt der BSV Eintracht in der 2. Hauptrunde des Thüringen-Pokals.

In einer ersten kurzen Begründung führte das Sportgericht aus, dass der FC Eisenach mit dem 4. Wechsel in der regulären Spielzeit gegen die Durchführungsbestimmungen für den Landespokal verstoßen habe.

Wie uns Sportrichter Mario Franke mitteilt, hat der FC Eisneach das Urteil angenommen.

Hartmut Gerlach