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Im Punktspiel der Kreisliga, Staffel 3, zwischen dem SV Hainich Berka und dem FSV Herda (24.03.19) gab es danach Diskriminierungsvorwürfe. Deshalb führte das Sportgericht des Kreis-Fußballausschusses (KFA) Westthüringen ein mündliches Verfahren durch.
Im Verfahren stellte das Sportgericht fest, dass im o. g. Punktspiel ein Spieler und ein Vereins-Offizieller des SV Hainich Berka mit diskriminierenden Äußerungen gegen eine Zuschauerin des Vereins FSV Herda auffällig geworden sind. Es stützte sich dabei auf
Im Urteil heißt es:
Gemäß der Rechts- und Verfahrensordnung (RuVO) des Thüringer Fußball-Verbandes (TFV) wird der SV Hainich Berka wegen des diskriminierenden Verhaltens eines Vereins-Offiziellen mit einer Geldstrafe belegt. Der Verein wird zudem nach $ 40 (1) verwarnt.
Gemäß § 45 (2) RuVO wird der Spieler des SV Hainich Berka wegen einer diskriminierenden Beleidigung gegenüber einer Zuschauerin des FSV Herda für fünf Pflichtspiele gesperrt. Die nicht unerheblichen Verfahrenskosten muss der SV Hainich Berka tragen.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Hartmut Gerlach
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