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Das Sportgericht des Thüringer Fußball-Verbandes (TFV) beschäftigte sich heute (20.02.20) in einer über eineinhalbstündigen mündlichen Verhandlung in Erfurt mit einer Beschwerde des FSV Martinroda. Die richtete sich gegen die Entscheidung des Spielausschusses des Verbandes bezüglich der Auslosung des Halbfinales im Köstritzer Thüringen Pokal.
Im Ergebnis der Verhandlung, in der beide Parteien noch einmal ihre Argumente vortragen konnten, wobei das Sportgericht zahlreiche Fragen stellte, gab Bernd Kruse, der Vorsitzende des Sportgerichts, kurz nach 20 Uhr dieses Urteil bekannt:
In einer kurzen Begründung hieß es: Der Antrag von Martinroda beruhe auf den Rechtsgrundlagen der Durchführungsbestimmungen zum Landespokal ( Punkt 4.1), nach dem der Verlierer aus dem Wettbewerb ausscheidet.
Eine rechtliche Grundlage für die Entscheidung des Spielausschusses sieht das Sportgericht nicht. Die sportliche Entscheidung des Spielausschusses sei aber für die Sportrichter durchaus nachvollziehbar. Das Sportgericht hatte jedoch den Antrag des FSV Martinroda rechtlich zu bewerten und dazu habe es keine andere Möglichkeit zur Entscheidung gegeben.
Der Beschwerdeführer, der mit zwei Vereinsvertretern an der Sitzung teilnahm, nahm das Urteil an. Sven Wenzel, der Vorsitzende des TFV-Spielausschusses und Staffelleiter für den Köstritzer Thüringen Pokal, der gemeinsam mit Joachim Zeng, dem Leiter Spielbetrieb in der Geschäftsstelle, anwesend war, sagte, dass er das Urteil zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht annehme. Damit ist es noch nicht rechtskräftig.
Hartmut Gerlach
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