Verbandsgericht 10. 01. 2020

FSV Schleiz zieht Berufung in der mündlichen Verhandlung zurück

Das Verbandsgericht des Thüringer Fußball-Verbandes (TFV) hat bezüglich der Entscheidungen hinsichtlich der Nichterfüllung des Schiedsrichtersolls im 2. Jahr gegen den FSV Schleiz diesen Beschluss gefasst:

Das Verfahren wird nach Rücknahme der Berufung durch den FSV Schleiz in der mündlichen Verhandlung am 07.01.2019 eingestellt (§§ 11 Abs. 8, 27 Abs. 2 RuVO des TFV).

Hartmut Gerlach