Sportgericht 21. 11. 2018

Geldstrafe für Offiziellen der BSG Chemie Kahla

Unsportliches Verhalten eines Offiziellen der BSG Chemie Kahla während des Spiels und gegenüber dem Schiedsrichter im Punktspiel der 11teamsports Landesklasse, Staffel 1, zwischen dem FSV Schleiz und der BSG Chemie am 20.101.8 war Gegenstand eines einzelrichterlichen Verfahrens des Sportgerichts des Thüringer Fußball-Verbandes (TFV).

Im Ergebnis wurde der betreffende Kahlaer Funktionär auf der Grundlage des § 41 Absatz 3 entsprechend § 42 Absatz 4 Buchstabe a der Rechts- und Verfahrensordnung (RuVO) des TFV wegen unsportlichen Verhaltens gemäß § 40 Absatz 1 Buchstabe a verwarnt und zu einer Geldstrafe verurteilt.

Hartmut Gerlach