Sportgericht 27. 09. 2022

Geldstrafe nach Diskriminierung in der Landesklasse 2

Das Sportgericht des Thüringer Fußball-Verbandes (TFV) hat sich in einer mündlichen Verhandlung mit einem Vorfall beim Spiel der Landesklasse 2 zwischen der SG FSV 06 Kölleda und der SpG SG An der Lache Erfurt (28.08. 22 in Struth) beschäftigt. Es verurteilte die SG FSV 06 gemäß  § 45 Absatz 4 der Rechts- und Verfahrensordnung (RuVO) des TFV zu einer Geldstrafe. Kölleda muss zudem die Verfahrenkosten tragen.

Gegenstand der Verhandlung war die Beleidigung eines Erfurter Spielers durch einen Zuschauer.

Das Urteil ist rechtskräftig.

Hartmut Gerlach