Sportgericht 19. 03. 2019

Geldstrafe nach Einsatz von Pyrotechnik in der A-Junioren-Verbandsliga

Das Sportgericht des Thüringer Fußball-Verbandes (TFV) hat sich mit der Sportrechtssache „Einsatz von Pyrotechnik der Anhänger des SC 1903 Weimar e.V. im Punktspiel der A –Junioren Verbandsliga Staffel 1, SC 1903 Weimar gegen die BSG Wismut Gera, am 24.02.2019“ beschäftigt. Dazu wurde ein einzelrichterliches, schriftliches Verfahren durchgeführt.

Der SC 1903 Weimar e.V. wird wegen unsportlichem Verhalten seiner Anhänger gemäß § 43 (16) in Verbindung mit § 3 (2) der Rechts- und Verfahrensordnung (RuVO) zu einer Geldstrafe verurteilt.

Das Urteil ist rechtskräftig.

Hartmut Gerlach