Sportgericht 24. 05. 2018

Geldstrafe nach unberechtigtem Einsatz in einem B-Junioren-Freundschaftsspiel

Das Sportgericht des Thüringer Fußball-Verbandes (TFV) hat sich in einem schriftlichen Einzelrichterverfahren mit dem unberechtigten Einsatz von zwei Spielern des FC Thüringen Jena im B-Junioren-Freundschaftsspiel SV SCHOTT Jena gegen den JFC Gera II am 06.04.18 beschäftigt.

Es verurteilte den SV SCHOTT Jena in Anwendung des $ 40 (1) b) der Rechts- und Verfahrensordnung (RuVO) des TFV und gemäß § 43 81) (2) und (3) der RUVO zu einer Geldstrafe.

In der Urteilsbegründung wird unter anderem ausgeführt: „Es ist durchaus möglich, dass Spieler eines anderen Vereines in Freundschaftsspielen eingesetzt werden können, aber dazu gibt es eindeutige Festlegungen/Bestimmungen der Spielordnung des TFV  (SpO), die beachtet werden müssen. Denn im § 4 (7) und (8) SpO ist eindeutig formuliert:  ‚In Freundschaftsspielen von Amateurmannschaften können auf Antrag des betroffenen Vereins Gastspieler eingesetzt werden. Die Möglichkeit des Einsatzes von Gastspielern wird in der Regel auf zwei Spiele pro Spieljahr begrenzt. Die Gastspielerlaubnis ist bei der TFV-Passstelle zu beantragen.  Dem Antrag ist die Zustimmung des abstellenden Vereines beizufügen. …Die Spielberechtigung für Jugendliche, die das 18.Lebensjahr noch nicht vollendet haben, kann nur dann erteilt werden, wenn die Unterschrift eines Erziehungsberechtigten auf dem Spielberichtsantrag vorliegt.“

Hartmut Gerlach