Sportgericht 20. 11. 2018

Geldstrafe und Innenraumverbot für einen Offiziellen des FC Eisenach

In einem schriftlichen Einzelrichterverfahren verurteilte das Sportgericht des Thüringer Fußball-Verbandes (TFV) einen Offiziellen des FC Eisenach wegen des unberechtigten Aufenthaltes in der Coachingzone sowie Beleidigung und Stoßen des Schiedsrichterassistenten im Spiel der Kreisoberliga FC Eisenach II - VfB 1^919 Vacha am 28.110.18 zu einer Geldstrafe. Grundlage dafür waren die Anwendung des § 40 (1) a) und § 42 (4) a) und d). der Rechts- und Verfahrensordnung (RuVO).

Zusätzlich wurde verfügt, dass der Betreffende ein Innenraumverbot von fünf Pflichtspielen erhält. Diese Sperre umfasst das Betreten des Innenraumes und das des Sozialbereichs von 75 Minuten vor Spielbeginn bis 30 Minuten nach Spielende sowie auch ein Innenraumverbot für alle anderen Mannschaften des Vereins.

Hartmut Gerlach