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In einem Freundschaftsspiel am 15.08.2021 zwischen dem SV Blau-Weiß Lipprechterode und dem SV Grün-Weiß Deuna setzte der Gast einen Spieler ein, der nur eine Spielberechtigung für den SV Gernrode hatte.
Deshalb führte das Sportgericht des Thüringer Fußball-Verbandes (TFV) zwei getrennte schriftliche Einzelrichterverfahren nach § 21 der Rechts- und Verfahrensordnung (RuVO) des TFV gegen den Verein und den Spieler durch.
Die Urteile:
Das obig bezeichnete Spiel wird für die Mannschaft des SV Grün-Weiß Deuna mit 0:2 Toren als verloren und mit 2:0 Toren für den SV Blau-Weiß Lipprechterode als gewonnen gewertet.
Der SV Grün-Weiß Deuna wird wegen des Einsatzes eines nicht spielberechtigten Spielers gemäß § 43 Abs. 3 RuVO in Verbindung mit § 40 Abs. 1 b) sowie § 14 Ziffer 5 Abs. 3 der Spielordnung (SpO) zu einer Geldstrafe verurteilt. Außerdem trägt der SV GW die Verfahrenskosten.
Der Betroffene wird gemäß § 42 Abs. 1 der RuVO des TFV in Verbindung mit § 40 Abs. 1 a) der RuVO zu einer Sperre von 6 Pflichtspielen und zu einer Geldstrafe verurteilt. Er trägt die Kosten des Verfahrens.
Hartmut Gerlach
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