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In einem mündlichen Verfahren hat sich das Sportgericht des Thüringer Fußball-Verbandes (TFV) am 16.11.22 mit einem Vorfall im geomix Thüringenligaspiel zwischen dem 1. SC 1911 Heiligenstadt und dem FC Erfurt Nord (01.10.22) beschäftigt.
Danach erging dieses Urteil:
1. Der Betroffene, ein Spieler des FC Erfurt Nord, wird wegen einer Tätlichkeit gegen einen Gegenspieler gemäß § 42 Abs. 4 lit. f RuVO-TFV zu einer Spielsperre von zwölf (12) Pflichtspielen, die dem Spiel vom 1. Oktober 2022 folgen, und einer Geldstrafe verurteilt. Er ist bis zum Ablauf dieser Sperre für jeglichen Spielbetrieb sämtlicher Mannschaften seines jeweiligen Vereins gesperrt
2. Der Betroffene wird beauflagt, an einem Gewaltpräventionscoaching teilzunehmen und die
Teilnahme gegenüber dem Sportgericht des TFV bis zum 30. Juni 2023 nachzuweisen
3. Die einstweilige Verfügung des Sportgerichts des TFV vom 5. Oktober 2022 wird aufgehoben
4. Der Betroffene hat die Kosten des Verfahrens nach § 35 Absatz 5 RuVO-TFV zu tragen.
Das Urteil ist rechtskräftig.
Hartmut Gerlach
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