Hinweise Corona 25. 04. 2021

Infektionsschutzgesetz des Bundes

Das ist die Übersicht, die auf der Internetseite der Thüringer Landesregierung veröffentlicht wurde:

Überschreitet ein Landkreis oder eine kreisfreie Stadt eine Inzidenz von 100, werden dort bundeseinheitliche Maßnahmen das Infektionsgeschehen eindämmen. Das hat der Bundestag mit einer Ergänzung des Infektionsschutzgesetzes beschlossen, das nun auch den Bundesrat passierte. Die Neufassung soll helfen, die dritte Welle der Pandemie zu bremsen.

Informationen zu den Maßnahmen auf der Webseite der Bundesregierung

Hartmut Gerlach